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Energie & Management > Personalie - Ex-EWE-Chef strafrechtlich verurteilt
Quelle: Fotolia / Aurielaki
Personalie

Ex-EWE-Chef strafrechtlich verurteilt

In erster Instanz ist Matthias Brückmann am 1. April wegen schwerer Untreue im Zusammenhang mit der Klitschko-Affäre verurteilt worden. Es wird wohl eine zweite Instanz geben.
(dpa) − Rund fünf Jahre nach seinem Rauswurf beim Energieversorger EWE hat den damaligen Vorstandschef Matthias Brückmann eine umstrittene Spende auch strafrechtlich vorläufig eingeholt. Das Landgericht Oldenburg verurteilte ihn am 1. April wegen Untreue sowie besonders schwerer Untreue zu einer Haftstrafe von zehn Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. 

Zudem wurde eine Bewährungsauflage von 18.000 Euro zugunsten bedürftiger Kinder verhängt. Brückmanns Verteidiger kündigte Rechtsmittel an: "Wir werden Revision einlegen und das Urteil durch den Bundesgerichtshof überprüfen lassen." (Aktenzeichen: 2 KLs 940 Js 9543/17 (99/19)).

Brückmann verstieß nach Auffassung des Gerichtes 2016 mit einer Spende von 253.000 Euro an eine soziale Stiftung des Ex-Boxweltmeisters Wladimir Klitschko wissentlich und durchgängig gegen interne Spendenregeln des EWE-Konzerns. Ihm wurde auch ein zweiter Fall zur Last gelegt, bei dem er Gäste auf Kosten des Konzerns eingeladen hatte. Ein zweiter Angeklagter, ein aktives EWE-Vorstandsmitglied, wurde dagegen von allen Vorwürfen der Untreue freigesprochen.

​"Auf Teufel komm raus" durchgedrückt

Brückmann (60) habe seine Vorstandskompetenz missbraucht, begründete Richter Christian Weigmann das Urteil der Strafkammer. Er habe die Spendenzusage "auf Teufel komm raus" und gegen jeden Gegenwind bei EWE durchdrücken wollen und den Umgang mit der Spende verschleiert. Dabei sei es ihm darum gegangen, sein Ansehen nicht zu beschädigen. Auch habe er bis zum heutigen Tage seine Ankündigung auf Rückzahlung der Spende nicht wahr gemacht.

​Jetzige Position gefährdet

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe. Doch mit der Verurteilung droht Brückmann der Verlust seines jetzigen Jobs als Geschäftsführer des im Vergleich zur EWE kleineren Erneuerbaren-Projektentwicklers Wircon Raum Mannheim. Sein Arbeitgeber habe dies für den Fall einer Verurteilung angekündigt, sagte Brückmanns Verteidiger Alfred Dierlamm. 

Er hatte für seinen Mandanten auf Freispruch oder im Falle einer Verurteilung höchstens auf eine Geldstrafe unter Vorbehalt plädiert. Brückmann selbst verzichtete auf ein letztes Wort. Zum Prozessauftakt hatte er die Zusage der Spende eingeräumt und betont: "Das war mein größter politischer Fehler" in bis dahin 15 Jahren Arbeit als Vorstand in Aktiengesellschaften. 

Auch EWE-Aufsichtsratschef Bernhard Bramlage reagierte am 1. April: "In dem Urteilsspruch der Strafkammer sieht der EWE-Aufsichtsrat eine Bestätigung seiner eigenen Bewertung der Vorfälle und den daraus gezogenen Konsequenzen. Der Urteilsspruch steht zudem im Einklang mit dem kürzlich ergangenen Urteil des Zivilgerichts, denn in beiden Verfahren ist der Vorwurf der Untreue zu Lasten des Unternehmens bestätigt worden." 

Der EWE-Aufsichtsrat hatte Brückmann, der vor seinem Wechsel nach Oldenburg Vertriebsvorstand beim Unternehmen Mannheimer MVV Energie war, im Februar 2017 fristlos entlassen. Als Hauptgrund gilt die Spende. Im März war Brückmann mit einer Zivilklage gegen EWE vor dem Landgericht Oldenburg weitgehend gescheitert. 

Die 15. Zivilkammer entschied in dem Verfahren zwar, dass Brückmann rechtmäßig aus der Zeit seiner Beschäftigung 50.000 Euro Tantiemen von EWE erhalten muss (wir berichteten). Im Übrigen wies das Gericht die Klage aber ab. So muss Brückmann aufgrund einer Widerklage von EWE 69.455 Euro nebst Zinsen an das Unternehmen zahlen. Brückmann hatte Ansprüche von über einer Million Euro geltend gemacht.

Freitag, 1.04.2022, 16:49 Uhr
dpa
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Ex-EWE-Chef strafrechtlich verurteilt
In erster Instanz ist Matthias Brückmann am 1. April wegen schwerer Untreue im Zusammenhang mit der Klitschko-Affäre verurteilt worden. Es wird wohl eine zweite Instanz geben.
(dpa) − Rund fünf Jahre nach seinem Rauswurf beim Energieversorger EWE hat den damaligen Vorstandschef Matthias Brückmann eine umstrittene Spende auch strafrechtlich vorläufig eingeholt. Das Landgericht Oldenburg verurteilte ihn am 1. April wegen Untreue sowie besonders schwerer Untreue zu einer Haftstrafe von zehn Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. 

Zudem wurde eine Bewährungsauflage von 18.000 Euro zugunsten bedürftiger Kinder verhängt. Brückmanns Verteidiger kündigte Rechtsmittel an: "Wir werden Revision einlegen und das Urteil durch den Bundesgerichtshof überprüfen lassen." (Aktenzeichen: 2 KLs 940 Js 9543/17 (99/19)).

Brückmann verstieß nach Auffassung des Gerichtes 2016 mit einer Spende von 253.000 Euro an eine soziale Stiftung des Ex-Boxweltmeisters Wladimir Klitschko wissentlich und durchgängig gegen interne Spendenregeln des EWE-Konzerns. Ihm wurde auch ein zweiter Fall zur Last gelegt, bei dem er Gäste auf Kosten des Konzerns eingeladen hatte. Ein zweiter Angeklagter, ein aktives EWE-Vorstandsmitglied, wurde dagegen von allen Vorwürfen der Untreue freigesprochen.

​"Auf Teufel komm raus" durchgedrückt

Brückmann (60) habe seine Vorstandskompetenz missbraucht, begründete Richter Christian Weigmann das Urteil der Strafkammer. Er habe die Spendenzusage "auf Teufel komm raus" und gegen jeden Gegenwind bei EWE durchdrücken wollen und den Umgang mit der Spende verschleiert. Dabei sei es ihm darum gegangen, sein Ansehen nicht zu beschädigen. Auch habe er bis zum heutigen Tage seine Ankündigung auf Rückzahlung der Spende nicht wahr gemacht.

​Jetzige Position gefährdet

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe. Doch mit der Verurteilung droht Brückmann der Verlust seines jetzigen Jobs als Geschäftsführer des im Vergleich zur EWE kleineren Erneuerbaren-Projektentwicklers Wircon Raum Mannheim. Sein Arbeitgeber habe dies für den Fall einer Verurteilung angekündigt, sagte Brückmanns Verteidiger Alfred Dierlamm. 

Er hatte für seinen Mandanten auf Freispruch oder im Falle einer Verurteilung höchstens auf eine Geldstrafe unter Vorbehalt plädiert. Brückmann selbst verzichtete auf ein letztes Wort. Zum Prozessauftakt hatte er die Zusage der Spende eingeräumt und betont: "Das war mein größter politischer Fehler" in bis dahin 15 Jahren Arbeit als Vorstand in Aktiengesellschaften. 

Auch EWE-Aufsichtsratschef Bernhard Bramlage reagierte am 1. April: "In dem Urteilsspruch der Strafkammer sieht der EWE-Aufsichtsrat eine Bestätigung seiner eigenen Bewertung der Vorfälle und den daraus gezogenen Konsequenzen. Der Urteilsspruch steht zudem im Einklang mit dem kürzlich ergangenen Urteil des Zivilgerichts, denn in beiden Verfahren ist der Vorwurf der Untreue zu Lasten des Unternehmens bestätigt worden." 

Der EWE-Aufsichtsrat hatte Brückmann, der vor seinem Wechsel nach Oldenburg Vertriebsvorstand beim Unternehmen Mannheimer MVV Energie war, im Februar 2017 fristlos entlassen. Als Hauptgrund gilt die Spende. Im März war Brückmann mit einer Zivilklage gegen EWE vor dem Landgericht Oldenburg weitgehend gescheitert. 

Die 15. Zivilkammer entschied in dem Verfahren zwar, dass Brückmann rechtmäßig aus der Zeit seiner Beschäftigung 50.000 Euro Tantiemen von EWE erhalten muss (wir berichteten). Im Übrigen wies das Gericht die Klage aber ab. So muss Brückmann aufgrund einer Widerklage von EWE 69.455 Euro nebst Zinsen an das Unternehmen zahlen. Brückmann hatte Ansprüche von über einer Million Euro geltend gemacht.

Freitag, 1.04.2022, 16:49 Uhr
dpa

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