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Energie & Management > Regenerative - EWS nehmen Strom älterer Windkraftanlagen ab
Bild: Jonas Rosenberger
Regenerative

EWS nehmen Strom älterer Windkraftanlagen ab

Die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) sichern den Weiterbetrieb zahlreicher Ü-20-Windkraftanlagen durch PPA-Verträge ab. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten mit Bürgerbeteiligung.
Insgesamt 13 ältere Windparks in ganz Deutschland, deren Weiterbetrieb durch das Ende der EEG-Förderung bedroht war, liefern ihren Strom mit einer Gesamtleistung von etwa 50 MW künftig direkt an die EWS Vertriebs GmbH. In den hierzu abgeschlossenen Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements PPA) sind Festpreise für den gelieferten Strom festgelegt worden, die einen rentablen Weiterbetrieb der Anlagen sichern, heißt es in einer Mitteilung des Versorgers. So könnten die mehr als 20 Jahre alten Windparks noch einige Jahre regenerativen Strom produzieren.

„Wie die Schönauer Stromrebellen gehören auch viele der ersten Betreiber von Windkraftanlagen zu den Pionieren der Energiewende“, betonte Alexander Sladek, Vorstand der EWS. Daher sehe man sich in einer besonderen Verantwortung, den Betreibergesellschaften mit einem guten Angebot den Fortbestand ihrer Anlagen zu sichern.

Die Abnahmeverträge wurden nach EWS-Angaben in erster Linie mit Betreibern von Einzelanlagen und Windparks geschlossen, deren Organisationsformen ein hohes Maß an Bürgerbeteiligung garantieren. Durch die Kooperationen mit den Betreibern könne man künftig mehr Ökostrom produzieren und damit weitere Kunden beliefern.

Vereinbarungen mit zwei Windparks

Auch der Strom aus zwei größeren Windparks wird künftig direkt von den EWS abgenommen – insgesamt 70 % der mit 50 MW unter Vertrag genommenen Leistung. Die kaufmännische Betriebsführung der beiden Windparks erfolgt durch die GLS Beteiligungs AG, eine Tochtergesellschaft der GLS Bank und wie die EWS eine Pionierin der partizipativen Energiewende.

Die Windparks sind Bürgerenergieprojekte der ersten Stunde: Der Windpark Ihlewitz in Sachsen-Anhalt besteht aus 19 Anlagen und hat eine Gesamtleistung von 24,7 MW. Durch eine Bürgerbeteiligung konnten die umliegenden Anwohner Gesellschafter werden. Insgesamt zeichneten 369 Menschen Anteile an dem Fonds. Der Windpark Littdorf in Sachsen mit sieben Anlagen und einer Gesamtleistung von 10,5 MW basiert auf einem ähnlichen Modell, das insgesamt 206 Personen nutzten.

„Die Energiewende darf nicht durch das Abschalten der Altanlagen gefährdet werden“, erklärte Joachim Martini, Vorstandsmitglied der GLS Beteiligungs AG. Durch die „faire und attraktive Vereinbarung“ mit den Elektrizitätswerken Schönau ermögliche man den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlagen und damit auch zukünftig eine direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende.

PPA und Stromrebellen

Bei einem PPA handelt es sich um einen Stromkaufvertrag zwischen einem Erzeuger und einem Abnehmer. Der Vorteil liegt für beide Parteien darin, dass langfristige Planbarkeit herrscht und man sich nicht von schwankenden Marktbedingungen abhängig macht. Die Windparks, die zu den ersten gehörten, deren Stromerzeugung auf Grundlage des im Jahr 2000 eingeführten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu garantierten Preisen vergütet wurde, sind zum Jahreswechsel aus der EEG-Förderung gefallen. Sie endet jeweils nach 20 Jahren.

Die Geschichte der EWS geht auf die Nuklearkatastrophe von Tschernobyl zurück, als die Schönauer „Stromrebellen“ in den 1980er-Jahren als Bürgerinitiative begannen, sich energiepolitisch zu engagieren. Im Juli 1997 übernahm schließlich erstmals in Deutschland eine Gruppe von Bürgern die Stromversorgung der Gemeinde, indem sie das Netz vom damaligen Energieversorger Kraftwerke Rheinfelden kauften.
 

Montag, 4.01.2021, 11:57 Uhr
Günter Drewnitzky
Energie & Management > Regenerative - EWS nehmen Strom älterer Windkraftanlagen ab
Bild: Jonas Rosenberger
Regenerative
EWS nehmen Strom älterer Windkraftanlagen ab
Die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) sichern den Weiterbetrieb zahlreicher Ü-20-Windkraftanlagen durch PPA-Verträge ab. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten mit Bürgerbeteiligung.
Insgesamt 13 ältere Windparks in ganz Deutschland, deren Weiterbetrieb durch das Ende der EEG-Förderung bedroht war, liefern ihren Strom mit einer Gesamtleistung von etwa 50 MW künftig direkt an die EWS Vertriebs GmbH. In den hierzu abgeschlossenen Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements PPA) sind Festpreise für den gelieferten Strom festgelegt worden, die einen rentablen Weiterbetrieb der Anlagen sichern, heißt es in einer Mitteilung des Versorgers. So könnten die mehr als 20 Jahre alten Windparks noch einige Jahre regenerativen Strom produzieren.

„Wie die Schönauer Stromrebellen gehören auch viele der ersten Betreiber von Windkraftanlagen zu den Pionieren der Energiewende“, betonte Alexander Sladek, Vorstand der EWS. Daher sehe man sich in einer besonderen Verantwortung, den Betreibergesellschaften mit einem guten Angebot den Fortbestand ihrer Anlagen zu sichern.

Die Abnahmeverträge wurden nach EWS-Angaben in erster Linie mit Betreibern von Einzelanlagen und Windparks geschlossen, deren Organisationsformen ein hohes Maß an Bürgerbeteiligung garantieren. Durch die Kooperationen mit den Betreibern könne man künftig mehr Ökostrom produzieren und damit weitere Kunden beliefern.

Vereinbarungen mit zwei Windparks

Auch der Strom aus zwei größeren Windparks wird künftig direkt von den EWS abgenommen – insgesamt 70 % der mit 50 MW unter Vertrag genommenen Leistung. Die kaufmännische Betriebsführung der beiden Windparks erfolgt durch die GLS Beteiligungs AG, eine Tochtergesellschaft der GLS Bank und wie die EWS eine Pionierin der partizipativen Energiewende.

Die Windparks sind Bürgerenergieprojekte der ersten Stunde: Der Windpark Ihlewitz in Sachsen-Anhalt besteht aus 19 Anlagen und hat eine Gesamtleistung von 24,7 MW. Durch eine Bürgerbeteiligung konnten die umliegenden Anwohner Gesellschafter werden. Insgesamt zeichneten 369 Menschen Anteile an dem Fonds. Der Windpark Littdorf in Sachsen mit sieben Anlagen und einer Gesamtleistung von 10,5 MW basiert auf einem ähnlichen Modell, das insgesamt 206 Personen nutzten.

„Die Energiewende darf nicht durch das Abschalten der Altanlagen gefährdet werden“, erklärte Joachim Martini, Vorstandsmitglied der GLS Beteiligungs AG. Durch die „faire und attraktive Vereinbarung“ mit den Elektrizitätswerken Schönau ermögliche man den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlagen und damit auch zukünftig eine direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende.

PPA und Stromrebellen

Bei einem PPA handelt es sich um einen Stromkaufvertrag zwischen einem Erzeuger und einem Abnehmer. Der Vorteil liegt für beide Parteien darin, dass langfristige Planbarkeit herrscht und man sich nicht von schwankenden Marktbedingungen abhängig macht. Die Windparks, die zu den ersten gehörten, deren Stromerzeugung auf Grundlage des im Jahr 2000 eingeführten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu garantierten Preisen vergütet wurde, sind zum Jahreswechsel aus der EEG-Förderung gefallen. Sie endet jeweils nach 20 Jahren.

Die Geschichte der EWS geht auf die Nuklearkatastrophe von Tschernobyl zurück, als die Schönauer „Stromrebellen“ in den 1980er-Jahren als Bürgerinitiative begannen, sich energiepolitisch zu engagieren. Im Juli 1997 übernahm schließlich erstmals in Deutschland eine Gruppe von Bürgern die Stromversorgung der Gemeinde, indem sie das Netz vom damaligen Energieversorger Kraftwerke Rheinfelden kauften.
 

Montag, 4.01.2021, 11:57 Uhr
Günter Drewnitzky

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