Das Landgericht Oldenburg hat zwei Sammelklagen von 100 Kunden gegen die Erdgas-Preiserhöhungen der Oldenburger EWE AG kostenpflichtig abgewiesen. Dies teilte das Unternehmen am 22. November mit.
Die Entscheidung des Gerichts wurde nach EWE-Angaben wie folgt begründet: Der Dienstleister habe durch die Vorlage von Bescheinigungen zu Erdgaslieferungen und durch ein Gutachten von Wirtschaftsprüfern belegt, dass die erhöhten Bezugskosten von Erdgas nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben wurden. Die Preise seien somit nicht unbillig. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt
Donnerstag, 22.11.2007, 15:11 Uhr
Marlen Ristola
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