Die EWE AG, Oldenburg, hat gegen die ares Energie-direkt GmbH, Berlin, eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Der Grund: ares hat im EWE-Versorgungsgebiet Kunden angerufen, um sie dann bei einem persönlichen Termin abzuwerben. Das Landgericht Berlin hat diese Praxis als unlauteren Wettbewerb definiert und ares aufgefordert, sie einzustellen. Die EWE betont außerdem, dass sie keine Kooperation mit ares eingegangen ist, wie ares-Werber behauptet hatten. Die Zusammenarbeit beschränke sich darauf, dass ares &
Montag, 28.08.2000, 14:42 Uhr
Angelika Riedel
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