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Energie & Management > Österreich - EVU-Verband beauftragt Gutachten zu Lieferbedingungen
Quelle: Pixabay / Jürgen Sieber
Österreich

EVU-Verband beauftragt Gutachten zu Lieferbedingungen

Der E-Wirtschaftsverband will der Branche helfen, ihre Verträge rechtssicher zu gestalten. Unterdessen bestreitet die Wien Energie den Vorwurf eines hochspekulativen Geschäftsmodells.
Mit einem Rechtsgutachten will der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie seine Mitglieder dabei unterstützen, ihre Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) für Strom rechtssicher zu gestalten. Das Gutachten wurde kürzlich in Auftrag gegeben, meldete der Verband in einer Aussendung.

Den Auftragnehmer sowie den Zeitplan für die Erarbeitung des Gutachtens nannte der Verband nicht. Ergänzend teilte Oesterreichs Energie mit: "Auch aufgrund der allgemeinen Rechtsunsicherheit kommt es in den Kunden- und Servicecentern der Branche derzeit zu einer sehr hohen Zahl an Anfragen, die selbst die teilweise bereits deutlich aufgestockten Kapazitäten an ihre Grenzen bringen.“

Wie berichtet, hatte das Handelsgericht Wien dem größten österreichischen Stromkonzern, dem Verbund, Ende Februar in einem Urteil auch rückwirkend untersagt, eine bis November 2022 in seinen ALB enthaltene Preisanpassungsklausel zu verwenden. Das Gericht stieß sich an einem Großhandels-Preisindex und war zur Auffassung gelangt, die Stromgestehungskosten des Verbundes seien aufgrund seiner starken Wasserkraft-Erzeugungsposition in Wirklichkeit von der Energiepreisrallye abgekoppelt.

Wenige Tage später veröffentlichten die Arbeiterkammern der Bundesländer Tirol und Salzburg die wesentlichsten Aussagen eines Rechtsgutachtens, das Preiserhöhungen der Salzburg AG, der Tiroler Tiwag sowie mehrerer regionaler Stromversorger auf Basis einer seit Februar 2022 geltenden Bestimmung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) als mutmaßlich rechtswidrig bezeichnete. Die Salzburg AG geht bekanntlich davon aus, die Angelegenheit letzten Endes gerichtlich klären zu müssen.

Vorsorglich hatte die EVN (Energieversorgung Niederösterreich) als Reaktion auf das Urteil 40 Prozent seiner Endkunden die Verträge gekündigt und neue Verträge mit aus ihrer Sicht rechtssicheren ALB angeboten (wir berichteten ebenfalls)

Wien Energie wehrt sich

Unterdessen wehrt sich die Wien Energie gegen ein Gutachten eines Finanzsachverständigen, dem zufolge sie im Großhandel mit Energie ein hochspekulatives Geschäftsmodell verfolge und die Preise für die Endkunden nicht absichere. Dem hauptstädtischen Energieversorger zufolge ist dies „völlig falsch und irreführend“. In dem Gutachten werden Wien Energie zufolge „Zusammenhänge hergestellt, wo es faktisch keine gibt, und Informationen grundsätzlich falsch, verkürzt und unvollständig zusammengeführt. Wien Energie wird rechtliche Schritte gegen die weitere Verbreitung dieser Falschinformationen prüfen.“ Der Finanzsachverständige stütze sich auf „längst aufgeklärte Falschinformationen“ und ziehe daraus „unzulässige Schlüsse“: „Ein solches ‚Gutachten‘ entbehrt jeglicher faktischen Grundlage.“

Mittwoch, 15.03.2023, 16:19 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich
EVU-Verband beauftragt Gutachten zu Lieferbedingungen
Der E-Wirtschaftsverband will der Branche helfen, ihre Verträge rechtssicher zu gestalten. Unterdessen bestreitet die Wien Energie den Vorwurf eines hochspekulativen Geschäftsmodells.
Mit einem Rechtsgutachten will der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie seine Mitglieder dabei unterstützen, ihre Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) für Strom rechtssicher zu gestalten. Das Gutachten wurde kürzlich in Auftrag gegeben, meldete der Verband in einer Aussendung.

Den Auftragnehmer sowie den Zeitplan für die Erarbeitung des Gutachtens nannte der Verband nicht. Ergänzend teilte Oesterreichs Energie mit: "Auch aufgrund der allgemeinen Rechtsunsicherheit kommt es in den Kunden- und Servicecentern der Branche derzeit zu einer sehr hohen Zahl an Anfragen, die selbst die teilweise bereits deutlich aufgestockten Kapazitäten an ihre Grenzen bringen.“

Wie berichtet, hatte das Handelsgericht Wien dem größten österreichischen Stromkonzern, dem Verbund, Ende Februar in einem Urteil auch rückwirkend untersagt, eine bis November 2022 in seinen ALB enthaltene Preisanpassungsklausel zu verwenden. Das Gericht stieß sich an einem Großhandels-Preisindex und war zur Auffassung gelangt, die Stromgestehungskosten des Verbundes seien aufgrund seiner starken Wasserkraft-Erzeugungsposition in Wirklichkeit von der Energiepreisrallye abgekoppelt.

Wenige Tage später veröffentlichten die Arbeiterkammern der Bundesländer Tirol und Salzburg die wesentlichsten Aussagen eines Rechtsgutachtens, das Preiserhöhungen der Salzburg AG, der Tiroler Tiwag sowie mehrerer regionaler Stromversorger auf Basis einer seit Februar 2022 geltenden Bestimmung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) als mutmaßlich rechtswidrig bezeichnete. Die Salzburg AG geht bekanntlich davon aus, die Angelegenheit letzten Endes gerichtlich klären zu müssen.

Vorsorglich hatte die EVN (Energieversorgung Niederösterreich) als Reaktion auf das Urteil 40 Prozent seiner Endkunden die Verträge gekündigt und neue Verträge mit aus ihrer Sicht rechtssicheren ALB angeboten (wir berichteten ebenfalls)

Wien Energie wehrt sich

Unterdessen wehrt sich die Wien Energie gegen ein Gutachten eines Finanzsachverständigen, dem zufolge sie im Großhandel mit Energie ein hochspekulatives Geschäftsmodell verfolge und die Preise für die Endkunden nicht absichere. Dem hauptstädtischen Energieversorger zufolge ist dies „völlig falsch und irreführend“. In dem Gutachten werden Wien Energie zufolge „Zusammenhänge hergestellt, wo es faktisch keine gibt, und Informationen grundsätzlich falsch, verkürzt und unvollständig zusammengeführt. Wien Energie wird rechtliche Schritte gegen die weitere Verbreitung dieser Falschinformationen prüfen.“ Der Finanzsachverständige stütze sich auf „längst aufgeklärte Falschinformationen“ und ziehe daraus „unzulässige Schlüsse“: „Ein solches ‚Gutachten‘ entbehrt jeglicher faktischen Grundlage.“

Mittwoch, 15.03.2023, 16:19 Uhr
Klaus Fischer

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