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Laut dem Obersten Gerichtshof Österreichs muss der Anlass für Preiserhöhungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar definiert werden.
Eine vom 1. Mai 2015 bis einschließlich 30. April des aktuellen Jahres gültige Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des niederösterreichischen Energiekonzerns EVN war rechtswidrig.Das stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) der Republik Österreich in einem kürzlich ergangenen Urteil rechtskräftig fest. Laut der Bestimmung konnte die EVN ihren Kunden per individuellem Schreiben
Dienstag, 8.10.2019, 09:20 Uhr
Klaus Fischer
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