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Die Bundesnetzagentur hat sich in ihrem Evaluierungsbericht an das Bundeswirtschaftsministerium für ein modifiziertes Modell der „Anreizregulierungsverordnung (ARegV) 2.0“ ausgesprochen. Den Ansatz der Investitionskostendifferenz lehnt sie kategorisch ab.
Die Überraschung nach der Veröffentlichung des Evaluierungsberichts dürfte sich in der Branche in Grenzen gehalten haben. Bereits während eines Workshops mit Branchenvertretern im vergangenen Oktober in Bonn hatte Achim Zerres, Leiter der Abteilung Energieregulierung bei der Bundesnetzagentur, angedeutet, wie sich die Behörde die Weiterentwicklung der Anreizregulierung für Verteilnetzbetreiber vor
Donnerstag, 22.01.2015, 17:21 Uhr
Fritz Wilhelm
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