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Energie & Management > Europaeische Union - Europäisches Parlament stimmt für Austritt aus der Energie-Charta
Quelle: Shutterstock / Lightspring
Europaeische Union

Europäisches Parlament stimmt für Austritt aus der Energie-Charta

Das Europäische Parlament hat sich mit großer Mehrheit für den Austritt der EU aus dem Vertrag über die Energie-Charta ausgesprochen.
Der Vertrag war 1994 abgeschlossen worden, um die energiepolitische Zusammenarbeit mit den Ländern des ehemaligen Ostblocks in Osteuropa zu intensivieren und die Sicherheit für westeuropäische Investitionen in diesen Ländern zu verbessern. In jüngster Zeit erwies sich der Energie-Charta (ETC) allerdings zunehmend als Hindernis für eine ambitionierte Klimapolitik der EU und war deswegen vor allem bei Klimaschützern in Verruf geraten. 

Die EU-Kommission hatte im Juli vergangenen Jahres empfohlen, die Mitgliedschaft der EU und ihrer Mitgliedsstaaten zu kündigen. Dafür sprachen sich am Mittag in Straßburg 560 Mitglieder des Parlamentes aus, 43 waren dagegen und 27 enthielten sich. Es handele sich um einen großen Schritt in die richtige Richtung, sagte die Berichterstatterin des Parlamentes, Anna Cavazzini (Grüne) nach der Abstimmung: „Damit kann der Dinosaurier-Vertrag eine konsistente Klimapolitik nicht länger behindern.“ 

Nach der Zustimmung durch den Ministerrat will die Kommission die Kündigung im Mai einleiten. Sie tritt frühestens ein Jahr danach in Kraft. Damit entfällt insbesondere die Investitionsschutzklausel, die Investoren aus der EU vor Enteignungen schützen soll. Sie ist in den letzten Jahren wiederholt genutzt worden, um Schadenersatz für Abschreibungen zu verlangen, die aufgrund des europäischen Klimapaktes (Green Deal) notwendig wurden. 

Der ECT, heißt es in Brüssel, sei in seiner derzeitigen Form „nicht länger vereinbar mit den Klimazielen der EU, dem Klimapakt und dem Pariser Abkommen“. Die EU-Kommission hatte deswegen 2018 versucht, den ECT zu modernisieren. Eine Verständigung darüber konnte jedoch weder im Ministerrat der EU noch in den Gremien des ECT gefunden werden. 

Ein Rückzug aus der Energie-Charta sei geeignet, „eine Gleichbehandlung aller Investoren innerhalb und außerhalb der EU sicherzustellen“, heißt es in der Begründung der Kommission. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Entschädigungsklagen auf der Grundlage des ECT innerhalb der EU nicht mehr möglich sind. 

Innerhalb der Union ist die Kündigung des ECT nicht unumstritten. Während einzelne Staaten, darunter auch Deutschland, ihre Mitgliedschaft bereits gekündigt haben, wollen andere daran festhalten. Der jetzt absehbare Beschluss würde dazu führen, dass nur die EU den ECT verlässt. Einzelne EU-Staaten könnten weiter Mitglied im ECT bleiben. Unklar ist, ob sie dafür die Genehmigung der EU-Kommission benötigen. 

Mittwoch, 24.04.2024, 17:15 Uhr
Tom Weingärtner
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Europaeische Union
Europäisches Parlament stimmt für Austritt aus der Energie-Charta
Das Europäische Parlament hat sich mit großer Mehrheit für den Austritt der EU aus dem Vertrag über die Energie-Charta ausgesprochen.
Der Vertrag war 1994 abgeschlossen worden, um die energiepolitische Zusammenarbeit mit den Ländern des ehemaligen Ostblocks in Osteuropa zu intensivieren und die Sicherheit für westeuropäische Investitionen in diesen Ländern zu verbessern. In jüngster Zeit erwies sich der Energie-Charta (ETC) allerdings zunehmend als Hindernis für eine ambitionierte Klimapolitik der EU und war deswegen vor allem bei Klimaschützern in Verruf geraten. 

Die EU-Kommission hatte im Juli vergangenen Jahres empfohlen, die Mitgliedschaft der EU und ihrer Mitgliedsstaaten zu kündigen. Dafür sprachen sich am Mittag in Straßburg 560 Mitglieder des Parlamentes aus, 43 waren dagegen und 27 enthielten sich. Es handele sich um einen großen Schritt in die richtige Richtung, sagte die Berichterstatterin des Parlamentes, Anna Cavazzini (Grüne) nach der Abstimmung: „Damit kann der Dinosaurier-Vertrag eine konsistente Klimapolitik nicht länger behindern.“ 

Nach der Zustimmung durch den Ministerrat will die Kommission die Kündigung im Mai einleiten. Sie tritt frühestens ein Jahr danach in Kraft. Damit entfällt insbesondere die Investitionsschutzklausel, die Investoren aus der EU vor Enteignungen schützen soll. Sie ist in den letzten Jahren wiederholt genutzt worden, um Schadenersatz für Abschreibungen zu verlangen, die aufgrund des europäischen Klimapaktes (Green Deal) notwendig wurden. 

Der ECT, heißt es in Brüssel, sei in seiner derzeitigen Form „nicht länger vereinbar mit den Klimazielen der EU, dem Klimapakt und dem Pariser Abkommen“. Die EU-Kommission hatte deswegen 2018 versucht, den ECT zu modernisieren. Eine Verständigung darüber konnte jedoch weder im Ministerrat der EU noch in den Gremien des ECT gefunden werden. 

Ein Rückzug aus der Energie-Charta sei geeignet, „eine Gleichbehandlung aller Investoren innerhalb und außerhalb der EU sicherzustellen“, heißt es in der Begründung der Kommission. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Entschädigungsklagen auf der Grundlage des ECT innerhalb der EU nicht mehr möglich sind. 

Innerhalb der Union ist die Kündigung des ECT nicht unumstritten. Während einzelne Staaten, darunter auch Deutschland, ihre Mitgliedschaft bereits gekündigt haben, wollen andere daran festhalten. Der jetzt absehbare Beschluss würde dazu führen, dass nur die EU den ECT verlässt. Einzelne EU-Staaten könnten weiter Mitglied im ECT bleiben. Unklar ist, ob sie dafür die Genehmigung der EU-Kommission benötigen. 

Mittwoch, 24.04.2024, 17:15 Uhr
Tom Weingärtner

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