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Energie & Management > Europaeische Union - Europäischer Trend zur Prämie
Bild: Fotolia.com, kreatik
Europaeische Union

Europäischer Trend zur Prämie

Die meisten EU-Staaten sind in den letzten zwei Jahren dazu übergegangen, die Höhe der Beihilfen für die erneuerbaren Energien über Versteigerungen festzulegen.

Aus dem jüngsten Bericht des Rates der europäischen Regulierungsbehörden (CEER) geht hervor, dass dieses Jahr insgesamt 19 EU-Staaten Auktionen durchführen, um Höhe und Umfang der Unterstützung für Strom aus Wind oder Sonne festzulegen. Vor zwei Jahren waren es erst 13.

In der tschechischen Republik wurden zwar die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Bislang wurde aber noch keine Auktion durchgeführt. Neun Staaten (Belgien, Bulgarien, Island, Lettland, Norwegen, Österreich, Rumänien, Schweden und Zypern) haben bisher keine Pläne zur Einführung einer Versteigerung.

Durchgeführt werden die Ausschreibungen überwiegend von den Regulierungsbehörden, in einzelnen Fällen auch von öffentlichen Unternehmen. Die Gebühren für die Teilnahme bewegen sich zwischen Null und 5.000 Euro.

In den meisten Ländern werden sowohl Auktionen für Anlagen einer bestimmten Technologie (on-shore-wind, off-shore-wind, PV, Biomasse) durchgeführt als auch technologieneutrale Auktion. Letztere in der Regel aber nur für Solar und Wind.

Die meisten Regierungen hatten zunächst technologiespezifische Verfahren eingeführt, „um damit Erfahrung zu sammeln“. Später gehe man dann zu technologieneutralen Ausschreibungen über, heißt es in dem Bericht des CEER. In Deutschland, Frankreich und Ungarn hätten sich dabei in den meisten Fällen die Solar-Anlagen durchgesetzt.

An allen Auktionen, die seit 2018 durchgeführt wurden, durften nur Unternehmen mit Sitz in dem betreffenden Land teilnehmen. In den meisten Fällen erfolgt der Zuschlag für den günstigsten Bieter in der Höhe seines Angebots. Nur einzelne Länder legen einheitliche Beihilfen für alle Beihilfen-Empfänger über die Auktion fest.

Der Trend geht dabei zu den sogenannten Marktprämien, also Zuschüssen, die der Betreiber zum Verkaufserlös erhält. Ansprüche auf feste Einspeisetarife wurden dagegen in den letzten zwei Jahren nicht mehr gewährt.


Mittwoch, 18.11.2020, 15:47 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Europaeische Union - Europäischer Trend zur Prämie
Bild: Fotolia.com, kreatik
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Europäischer Trend zur Prämie
Die meisten EU-Staaten sind in den letzten zwei Jahren dazu übergegangen, die Höhe der Beihilfen für die erneuerbaren Energien über Versteigerungen festzulegen.

Aus dem jüngsten Bericht des Rates der europäischen Regulierungsbehörden (CEER) geht hervor, dass dieses Jahr insgesamt 19 EU-Staaten Auktionen durchführen, um Höhe und Umfang der Unterstützung für Strom aus Wind oder Sonne festzulegen. Vor zwei Jahren waren es erst 13.

In der tschechischen Republik wurden zwar die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Bislang wurde aber noch keine Auktion durchgeführt. Neun Staaten (Belgien, Bulgarien, Island, Lettland, Norwegen, Österreich, Rumänien, Schweden und Zypern) haben bisher keine Pläne zur Einführung einer Versteigerung.

Durchgeführt werden die Ausschreibungen überwiegend von den Regulierungsbehörden, in einzelnen Fällen auch von öffentlichen Unternehmen. Die Gebühren für die Teilnahme bewegen sich zwischen Null und 5.000 Euro.

In den meisten Ländern werden sowohl Auktionen für Anlagen einer bestimmten Technologie (on-shore-wind, off-shore-wind, PV, Biomasse) durchgeführt als auch technologieneutrale Auktion. Letztere in der Regel aber nur für Solar und Wind.

Die meisten Regierungen hatten zunächst technologiespezifische Verfahren eingeführt, „um damit Erfahrung zu sammeln“. Später gehe man dann zu technologieneutralen Ausschreibungen über, heißt es in dem Bericht des CEER. In Deutschland, Frankreich und Ungarn hätten sich dabei in den meisten Fällen die Solar-Anlagen durchgesetzt.

An allen Auktionen, die seit 2018 durchgeführt wurden, durften nur Unternehmen mit Sitz in dem betreffenden Land teilnehmen. In den meisten Fällen erfolgt der Zuschlag für den günstigsten Bieter in der Höhe seines Angebots. Nur einzelne Länder legen einheitliche Beihilfen für alle Beihilfen-Empfänger über die Auktion fest.

Der Trend geht dabei zu den sogenannten Marktprämien, also Zuschüssen, die der Betreiber zum Verkaufserlös erhält. Ansprüche auf feste Einspeisetarife wurden dagegen in den letzten zwei Jahren nicht mehr gewährt.


Mittwoch, 18.11.2020, 15:47 Uhr
Tom Weingärtner

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