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Die europäische Regulierungsagentur Acer sieht erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Bereitstellung der Leitungskapazitäten für den internationalen Stromhandel.
Der Befund ist ernüchternd: Zum 1. Januar 2020 hätten die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) der EU-Mitgliedsstaaten mindestens 70 % der Kapazität der grenzüberschreitenden Leitungen für den internationalen Stromhandel zur Verfügung stellen müssen. Das schreibt die Elektrizitätsbinnenmarktverordnung der EU vom 5. Juni 2019 als wesentlichen Sch
Dienstag, 22.12.2020, 15:59 Uhr
Klaus Fischer
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