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Stromkunden können darauf bestehen, dass Übertragungsnetzbetreiber ihre Verpflichtungen aus der europäischen Stromrichtlinie erfüllen, auch wenn sie keinen Vertrag mit ihnen haben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 8. Oktober über die Beschwerde einer holländischen Papierfabrik gegen den Netzbetreiber Tennet entschieden. Im März 2015 war es in der von Tennet versorgten Provinz Nordholland zu einer Lieferunterbrechung von mehreren Stunden gekommen, in denen die Papierfabrik nicht produzieren konnte. Die Papierfabrik hatte einen Liefervertrag mit dem örtlichen Versorge
Donnerstag, 8.10.2020, 16:37 Uhr
Tom Weingärtner
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