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Die Europäischen Kommission hat am 25. November die beihilferechtliche Genehmigung für den Steinkohleteil des deutschen Kohleausstiegsgesetzes erteilt.
Mit der Genehmigung der Wettbewerbshüter der EU-Kommission für die Entschädigungsregelung kann der Steinkohleausstieg wie geplant noch in diesem Jahr beginnen. Die Zustimmung setzt den Ausschreibungsmechanismus für die Stilllegungsprämien von Steinkohlekraftwerken in Kraft. Am 1. Dezember veröffentlicht die Bundesnetzagentur den Zuschlag für die erste Ausschreibungsrunde. Diese Entscheidung sei ei
Mittwoch, 25.11.2020, 15:30 Uhr
Susanne Harmsen
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