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Energie & Management > Regulierung - Eurelectric: Letztlich nur Abrufe von Flexibilitäten bezahlen
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
Regulierung

Eurelectric: Letztlich nur Abrufe von Flexibilitäten bezahlen

Flexibilität ist in der Energiewirtschaft von morgen ist eine Dienstleistung, die bezahlt und gehandelt werden sollte. Darauf hat Eurelectric hingewiesen.
In einem Bericht, den der Dachverband der EU-Strombranche, Eurelectric, am 10. November in Brüssel vorlegte, heißt es, die Erzeugung, die Speicherung und die Nachfrage müssten bei Planung und Betrieb der Netze berücksichtigt werden. Und im Engpassmanagement müssten Betreiber von Kraftwerken und Speichern, „aktive Verbraucher“, Energiegemeinschaften und kommerzielle Aggregatoren von den Netzbetreibern gleichbehandelt werden.

Eurelectric erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Verteilnetzbetreiber (DSO) nach der Stromrichtlinie aufgefordert seien, einen Markt für „Flexibilitätsdienstleistungen“ zu schaffen, an dem sich alle genannten Akteure in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktbasierten Verfahren beteiligen können. Die Interessenvertreter der Elektrizitätswirtschaft empfehlen dabei die Einhaltung von sechs Grundprinzipien:
  • Das Verfahren, nach dem ein DSO seinen Flexibilitätsbedarf festlegt, sollte für alle Marktteilnehmer transparent, das Ergebnis nachvollziehbar sein.
  • Daten müssten nach klaren Regeln sichtbar, leicht zugänglich und maschinell lesbar sein.
  • Benachbarte Netzbetreiber müssten ihre Flexibilitätserfordernisse auf den unterschiedlichen Marktebenen (Engpassmanagement, Lastenausgleich et cetera) abstimmen.
  • Anbieter von Flexibilitäten müssten in die Lage versetzt sein, diese auf unterschiedlichen Märkten anzubieten.
  • Die Regulierung müsse sicherstellen, dass Flexibilität ebenso bezahlt werde wie andere Investitionen in das Netz.
  • Alle Technologien einschließlich der Aggregierung, die zum Lastenausgleich beitragen, müssten gleich behandelt werden.
Bei der Erzeugung von Flexibilität im Netz unterscheiden die Autoren des Berichtes fünf Phasen: In der ersten Phase entwirft der DSO Szenarien, in denen es zu Engpässen im Netz kommen kann. Mit Hilfe einer einheitlichen ökonomischen Methode sollten alle Lösungen in Betracht gezogen werden, angefangen bei der kostengünstigsten. Die Methode würde mit der Regulierungsbehörde abgestimmt.
Der Flexibilitätsbedarf würde dann fristgerecht veröffentlicht, um allen interessierten Parteien Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Erweist sich ein Flexibilitätsservice als günstigste Lösung, wird über eine Ausschreibung ermittelt, welche Technologien zum Einsatz kommen können. Der Bericht identifiziert drei Produktgruppen für das Engpassmanagement: ein Kapazitätsangebot, das in Euro pro MW vergütet würde, ein Energieangebot in Euro pro MWh oder eine Kombination aus beidem.

Eine gewisse Harmonisierung innerhalb der EU hält Eurelectric für notwendig. Sie solle aber Innovationen nicht behindern.

In der zweiten Phase würden die Zeiträume, über die ein DSO planen will, und das angestrebte Versorgungssicherheits-Niveau festgelegt. Für möglichst genaue Prognosen müssten alle Marktteilnehmer die bei ihnen verfügbaren Daten zur Verfügung stellen. Anfangs müsse die Qualität der Flexibilitätsdienste genau beobachtet werden.

Die Autoren erwarten, dass solche Dienste zunächst nur mit einem größeren Vorlauf angeboten werden, später aber auch kurzfristig zur Verfügung stehen. Zu Beginn der Vermarktungsphase könnten ausschließlich für das Engpassmanagement Plattformen auf DSO-Ebene gebildet werden, später müssten jedoch auch die Engpässe der Übertragungsnetzbetreiber (TSO) einbezogen werden. Auktionen müssten nach klaren Regeln und in voller Transparenz auf nationaler Ebene abgewickelt, ihre Ergebnisse so schnell wie möglich veröffentlicht werden. Die Regulierungsbehörden müssten die Verbraucher zudem vor einem Missbrauch durch Aggregatoren schützen.

"Vertragsstrafen müssen möglich sein"

In der Aktivierungsphase sei eine enge Kontrolle des Marktgeschehens von großer Bedeutung. Anbieter von Flexibilitäten (FSP) sollten nur für die tatsächlich gelieferte Energie bezahlt werden, höchstens jedoch für die vereinbarte Menge. Um die Sicherheit des Systems und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, müsse die tatsächliche Lieferung der Dienste verifiziert und aufgrund der gesammelten Daten ex post abgewickelt werden. Die wichtigste Datenquelle solle dabei der Zähler zwischen dem Systembetreiber (DSO/TSO) auf der einen und dem Verbraucher/ der Verbraucherin oder dem Lieferanten auf der anderen Seite sein. Je nach Art und Taktung der Flexibilitätsdienstleistung könnten auch zertifizierte Unterzähler zum Einsatz kommen.

Um die Lieferung von Flexibilität sicherzustellen, müssten die Netzbetreiber auch Vertragsstrafen verhängen dürfen, wenn kontrahierte Dienste nicht erbracht wurden.

Eurelectric hat sein Positionspapier zu Flexibilitäten auf seiner Website veröffentlicht.

Donnerstag, 11.11.2021, 08:15 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Regulierung - Eurelectric: Letztlich nur Abrufe von Flexibilitäten bezahlen
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
Regulierung
Eurelectric: Letztlich nur Abrufe von Flexibilitäten bezahlen
Flexibilität ist in der Energiewirtschaft von morgen ist eine Dienstleistung, die bezahlt und gehandelt werden sollte. Darauf hat Eurelectric hingewiesen.
In einem Bericht, den der Dachverband der EU-Strombranche, Eurelectric, am 10. November in Brüssel vorlegte, heißt es, die Erzeugung, die Speicherung und die Nachfrage müssten bei Planung und Betrieb der Netze berücksichtigt werden. Und im Engpassmanagement müssten Betreiber von Kraftwerken und Speichern, „aktive Verbraucher“, Energiegemeinschaften und kommerzielle Aggregatoren von den Netzbetreibern gleichbehandelt werden.

Eurelectric erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Verteilnetzbetreiber (DSO) nach der Stromrichtlinie aufgefordert seien, einen Markt für „Flexibilitätsdienstleistungen“ zu schaffen, an dem sich alle genannten Akteure in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktbasierten Verfahren beteiligen können. Die Interessenvertreter der Elektrizitätswirtschaft empfehlen dabei die Einhaltung von sechs Grundprinzipien:
  • Das Verfahren, nach dem ein DSO seinen Flexibilitätsbedarf festlegt, sollte für alle Marktteilnehmer transparent, das Ergebnis nachvollziehbar sein.
  • Daten müssten nach klaren Regeln sichtbar, leicht zugänglich und maschinell lesbar sein.
  • Benachbarte Netzbetreiber müssten ihre Flexibilitätserfordernisse auf den unterschiedlichen Marktebenen (Engpassmanagement, Lastenausgleich et cetera) abstimmen.
  • Anbieter von Flexibilitäten müssten in die Lage versetzt sein, diese auf unterschiedlichen Märkten anzubieten.
  • Die Regulierung müsse sicherstellen, dass Flexibilität ebenso bezahlt werde wie andere Investitionen in das Netz.
  • Alle Technologien einschließlich der Aggregierung, die zum Lastenausgleich beitragen, müssten gleich behandelt werden.
Bei der Erzeugung von Flexibilität im Netz unterscheiden die Autoren des Berichtes fünf Phasen: In der ersten Phase entwirft der DSO Szenarien, in denen es zu Engpässen im Netz kommen kann. Mit Hilfe einer einheitlichen ökonomischen Methode sollten alle Lösungen in Betracht gezogen werden, angefangen bei der kostengünstigsten. Die Methode würde mit der Regulierungsbehörde abgestimmt.
Der Flexibilitätsbedarf würde dann fristgerecht veröffentlicht, um allen interessierten Parteien Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Erweist sich ein Flexibilitätsservice als günstigste Lösung, wird über eine Ausschreibung ermittelt, welche Technologien zum Einsatz kommen können. Der Bericht identifiziert drei Produktgruppen für das Engpassmanagement: ein Kapazitätsangebot, das in Euro pro MW vergütet würde, ein Energieangebot in Euro pro MWh oder eine Kombination aus beidem.

Eine gewisse Harmonisierung innerhalb der EU hält Eurelectric für notwendig. Sie solle aber Innovationen nicht behindern.

In der zweiten Phase würden die Zeiträume, über die ein DSO planen will, und das angestrebte Versorgungssicherheits-Niveau festgelegt. Für möglichst genaue Prognosen müssten alle Marktteilnehmer die bei ihnen verfügbaren Daten zur Verfügung stellen. Anfangs müsse die Qualität der Flexibilitätsdienste genau beobachtet werden.

Die Autoren erwarten, dass solche Dienste zunächst nur mit einem größeren Vorlauf angeboten werden, später aber auch kurzfristig zur Verfügung stehen. Zu Beginn der Vermarktungsphase könnten ausschließlich für das Engpassmanagement Plattformen auf DSO-Ebene gebildet werden, später müssten jedoch auch die Engpässe der Übertragungsnetzbetreiber (TSO) einbezogen werden. Auktionen müssten nach klaren Regeln und in voller Transparenz auf nationaler Ebene abgewickelt, ihre Ergebnisse so schnell wie möglich veröffentlicht werden. Die Regulierungsbehörden müssten die Verbraucher zudem vor einem Missbrauch durch Aggregatoren schützen.

"Vertragsstrafen müssen möglich sein"

In der Aktivierungsphase sei eine enge Kontrolle des Marktgeschehens von großer Bedeutung. Anbieter von Flexibilitäten (FSP) sollten nur für die tatsächlich gelieferte Energie bezahlt werden, höchstens jedoch für die vereinbarte Menge. Um die Sicherheit des Systems und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, müsse die tatsächliche Lieferung der Dienste verifiziert und aufgrund der gesammelten Daten ex post abgewickelt werden. Die wichtigste Datenquelle solle dabei der Zähler zwischen dem Systembetreiber (DSO/TSO) auf der einen und dem Verbraucher/ der Verbraucherin oder dem Lieferanten auf der anderen Seite sein. Je nach Art und Taktung der Flexibilitätsdienstleistung könnten auch zertifizierte Unterzähler zum Einsatz kommen.

Um die Lieferung von Flexibilität sicherzustellen, müssten die Netzbetreiber auch Vertragsstrafen verhängen dürfen, wenn kontrahierte Dienste nicht erbracht wurden.

Eurelectric hat sein Positionspapier zu Flexibilitäten auf seiner Website veröffentlicht.

Donnerstag, 11.11.2021, 08:15 Uhr
Tom Weingärtner

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