Der Handel mit Emissionsrechten in der EU ist mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar.
Eine Klage des Stahlkonzerns Arcelor-Mittal gegen die Auflagen des europäischen Emissionshandelsystems (ETS) hat das Europäische Gericht Erster Instanz (EuGH) Anfang März abgewiesen. Arcelor-Mittal hatte geltend gemacht, dass die Einbeziehung von Anlagen zur Gewinnung von Roheisen in das ETS gegen die Niederlassungsfreiheit, das Eigentumsrecht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Gleichbeha
Mittwoch, 3.03.2010, 08:56 Uhr
Tom Weingärtner
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