Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage der Stadtwerke Schwäbisch Hall, Tübingen und Uelzen gegen die Steuerbefreiung von Rückstellung für Kernkraftwerke zurückgewiesen.
Die steuerliche Befreiung stelle keine unzulässige staatliche Beihilfe dar, urteilte der Gerichtshof am 29. November. Zudem hätten die Stadtwerke nicht ausreichend darlegen können, dass ihre Wettbewerbsstellungen durch die Befreiung beeinträchtigt worden sei.Die Klage der Stadtwerke gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission, kein Verfahren zur Prüfung der staatlichen Beihilfen ein
Donnerstag, 29.11.2007, 16:31 Uhr
Marlen Ristola
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