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Heizkraftwerke und Industrieanlagen, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, müssen Emissionsrechte in einem größeren Umfang als bisher ersteigern.
Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das bereits Ende Juni verkündet wurde, müssen die Betreiber industrieller Anlagen und Heizkraftwerke künftig mehr Emissionsrechte zukaufen, wenn sie einen Teil des zur Eigenversorgung erzeugten Stroms abgeben.Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Klage der ExxonMobil Deutschland, die für eine Erdgasentschwefelungsanlage Grati
Freitag, 12.07.2019, 15:41 Uhr
Tom Weingärtner
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