Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) durfte die EU-Kommission die 14-jährige Bestandgarantie für Emissionsberechtigungen kassieren. Bei der Prüfung des nationalen Zuteilungsplans für die zweite Handelsperiode hatte sie periodenübergreifenden Regeln eine Absage erteilt.
Demgegenüber hatte der klagende Glashersteller Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH auf den Wortlaut des Zuteilungsgesetzes für die erste Handlungperiode vertraut und damit gerechnet, dass er seine Emissionsrechte 14 Jahre behalten dürfe. Nachdem die Kommission im November 2006 entschied, dass die Bestandsgarantie mit Beginn der zweiten Handelsperiode 2008 enden müsse,
Donnerstag, 10.04.2008, 14:10 Uhr
Heidrun Rothweiler
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