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Die Stahlbranche hat im Streit mit der EU-Kommission um das Beihilfeverfahren gegen die Industrierabatte im EEG einen juristischen Teilerfolg verbuchen können.
Nach Angaben einer Londoner Anwaltskanzlei hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass der Eröffnungsbeschluss für das Beihilfeverfahren vom Dezember 2013 vorerst nicht vollzogen werden darf. Die Kanzlei vertritt neun Stahl- und Gießereiunternehmen, die bislang von den Industrierabatten profitieren. Seit Ende letzten Jahres prüft die EU-Kommission, ob die Ausnahmeregelung
Donnerstag, 17.04.2014, 13:25 Uhr
Kai Eckert
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