Ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) könnte Auswirkungen auf den Weiterbau der beiden Steinkohlekraftwerke in Datteln und Lünen haben. Die Luxemburger Richter entschieden, dass Umweltverbände gegen Großprojekte wie Kraftwerksneubauten mit Auswirkungen auf Mensch, Tier und Natur klagen dürfen.
Genau dieser Passus fehlte bislang in der deutschen Gesetzgebung. Die obersten EU-Richter hatten über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Umweltschützer vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Nordrhein-Westfalen gegen das von der Trianel-Gruppe in Lünen geplante Steinkohlekraftwerk geklagt hatten.
Der BUND hatte 2008 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Kla
Donnerstag, 12.05.2011, 16:49 Uhr
Ralf Köpke
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