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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Übertragung von öffentlichen Aufgaben auf einen Zweckverband grundsätzlich bestätigt, räumt Wettbewerbern aber eine Einzelfallprüfung ein.
Die Bildung von Zweckverbänden zur Bewältigung von öffentlichen Aufgaben ist grundsätzlich mit dem EU-Recht vereinbar, allerdings muss nach einem Urteil des EuGH in Luxemburg im Einzelfall überprüft werden, ob die Aufgabe ohne öffentliche Ausschreibung organisiert werden darf. Im konkreten Fall ging es um die gemeinsame Abfallentsorgung von Stadt und Region Hannover, die 2002 gemeinsamen einen Zwe
Mittwoch, 21.12.2016, 15:44 Uhr
Kai Eckert
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