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Die EU-Staaten dürfen Fördersysteme für Ökostrom auf die nationalen Erzeuger beschränken. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 1. Juli in einem Grundsatzurteil, dass sie damit nicht gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs verstoßen. Damit dürften die Einwände der EU-Kommission gegen das deutsche EEG weitgehend ausgeräumt sein.
Die höchsten Richter der EU widersprachen mit ihrem Urteil dem Generalanwalt des Gerichtshofes, der noch im Januar eine andere Auffassung vertreten hatte. Geklagt hatte ein finnischer Windpark, der seinen Windstrom auch in Schweden verkaufen wollte. Für Windstrom erhalten die schwedischen Erzeuger neben dem Verkaufspreis vom Staat „Grünstromzertifikate“, um die höheren Kosten des Winds
Dienstag, 1.07.2014, 16:05 Uhr
Tom Weingärtner
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