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Die derzeit gültigen Förderrichtlinien für Ökostrom in der EU bleiben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg bestehen. Damit muss auch das deutsche EEG nicht geändert werden.
Nach einer Entscheidung der Luxemburger Richter sind EU-Staaten nicht verpflichtet, den aus Nachbarstaaten importierten Ökostrom nach den eigenen Förderregeln zu vergüten. Damit dürfen EU-Staaten ihre Ökokraftwerke weiterhin rein national fördern.Vor dem EuGH hatte ein finnischer Windkraftbetreiber geklagt und wollte seinen nach Schweden gelieferten Strom nach den dortigen Födersätzen verg
Dienstag, 1.07.2014, 10:12 Uhr
Andreas Kögler
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