Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in einem Urteil festgestellt, dass Spanien bei Übernahmen im heimischen Energiemarkt nicht von Genehmigungen der Aufsichtsbehörde CNE abhängig ist.
Spanien verstoße damit gegen die Grundsätze des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit. Hintergrund des EuGH-Urteils ist die Einführung eines Vetorechts für CNE im Rahmen der geplanten Übernahme von Endesa durch den Düsseldorfer Eon-Konzern.
Donnerstag, 17.07.2008, 13:18 Uhr
Andreas Kögler
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