Der Kartellsenat des Oberlandgerichts Dresden lässt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg prüfen, ob die Einschränkungen bei der freien Wahl des Versorgers für Kunden in Objektnetzen, die das deutsche Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ermöglicht, gegen EU-Richtlinien zum Stromwettbewerb verstoßen.
In dem in Dresden anhängigen Rechtsstreit geht es um Kunden auf einem Flughafengelände, die ein bundesweit tätiger Stromversorger beliefern möchte. Der Flughafenbetreiber hat dem Versorger den Zugang zu seinem auf dem privaten Grundstück verlegten Stromnetz verweigert, was das Landgericht Leipzig durch eine einstweilige Verfügung untersagte. In ihrem Urteil vom 16. Februar 2006 entschieden die Lei
Montag, 18.12.2006, 14:15 Uhr
Jan Mühlstein
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