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Wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Windkraft-Förderung in Frankreich als Staats-Beihilfe einstufen? Der Generalanwalt des Gerichts legt dies durch seine Bewertung nahe.
Der französische Einspeisetarif stellt eine Staatsbeihilfe dar. Zu diesem Schluss ist der Generalanwalt des EuGH, Niilo Jääskinen, gekommen. Der EuGH ist allerdings nicht an den Schlussantrag des Generalanwaltes gebunden.Der Fördermechanismus falle „unter den Begriff der staatlichen Maßnahme oder der Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel“, stellt Jääskinen laut eine
Donnerstag, 11.07.2013, 16:27 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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