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Unrechtmäßig ausgegebene EU-Emissionsrechte, die von Behörden wieder eingezogen werden, stellen eine Rücknahme der Zuteilung dar und führen nicht zu Entschädigungsansprüchen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 8. März in einem Grundsatzurteil entschieden, dass unrechtmäßig ausgegebene Emissionsberechtigungen von den Behörden entschädigungslos wieder eingezogen werden können. Im vorliegenden Fall hatte der Stahlkonzern ArcelorMittal im Jahr 2012 rund 81
Mittwoch, 8.03.2017, 15:38 Uhr
Tom Weingärtner
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