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Der Export von Strom in ein anderes Land der EU oder in ein Drittland darf nicht durch eine Abgabe belastet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Entscheidung der slowakischen Regulierungsbehörde URSO aus dem Jahr 2008. Danach musste der Stromerzeuger Korlea für den Export von Strom, der zuvor nicht importiert worden war, eine zusätzliche Netzabgabe bezahlen. Zur Begründung verwies die Behörde darauf, dass die Abgabe nur vorübergehend erhoben werde, um die Betriebssicherheit, Stabilität und Zuverlässigk
Freitag, 7.12.2018, 11:47 Uhr
Tom Weingärtner
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