Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Stromeinspeisungsgesetz und somit das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für rechtmäßig erklärt.
Nach Auffassung des EuGH sind nicht alle per Gesetz gewährten Vorteile staatliche Beihilfen im Sinne des EG-Vertrags. Weder die gesetzliche Abnahmepflicht von Strom aus regenerativen Energien zu Mindestpreisen noch die Aufteilung der finanziellen Bela
Dienstag, 13.03.2001, 14:24 Uhr
Michael Pecka
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