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Die Festlegung des „sektorübergreifenden Korrekturfaktors“ zur Absenkung der kostenlosen Zuteilungen von Emissionsrechten ist laut EU-Gerichtshof in Luxemburg nicht rechtens.
Verschiedene Industrieunternehmen haben vor dem EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen juristischen Sieg gegen die EU-Kommission errungen. Brüssel darf bei der Berechnung der Gesamtmenge der kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechte keine EU-weit einheitlich festgelegte Referenzwerte ansetzen, um die Zuteilungen rechnerisch in Einklang zu bringen. 2011 hatte die EU-Kommission beschlossen, bei der
Donnerstag, 28.04.2016, 15:18 Uhr
Kai Eckert
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