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Die EU durfte Sanktionen etwa im Energiesektor gegen russische Unternehmen im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise erlassen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt.
Der Europäische Rat hatte im Juli 2014 restriktive Maßnahmen gegen den russischen Erdölsektor erlassen. Er verhängte ein Ausfuhrverbot für bestimmte Güter und Technologien nach Russland und schränkte den Zugang zum europäischen Kapitalmarkt für bestimmte russische Unternehmen ein. Damit sollte die Regierung in Moskau zu mehr Kooperation bei der Beil
Donnerstag, 17.09.2020, 13:05 Uhr
Tom Weingärtner
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