Die europäische Stahlindustrie wird gegenüber anderen Industriebranchen durch die EU-Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG) nicht benachteiligt, auch wenn diese Branchen nicht zum Erwerb von Emissionsberechtigungen verpflichtet sind.
Zu dieser Einschätzung kommt der portugiesische Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Miguel Poiares Maduro. Acht französische, zum Konzern Arcelor Mittal gehörende Stahlfirmen hatten gegen die nationalen Umsetzungsvorschriften geklagt und den französischen Conseil d'Etat angerufen. Dieses Gericht wiederum hatte die Angelegenheit an den EuGH nach Luxemburg weiter verwiesen. D
Dienstag, 27.05.2008, 15:04 Uhr
Rainer Lütkehus
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