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Die EEG-Umlage und die der Industrie gewährten Rabatte auf die Umlage sind Beihilfen im Sinne des EU-Rechtes. Eine Klage der Bundesregierung wiesen die Richter in Luxemburg zurück.
Die Bundesregierung hatte die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2012 in Brüssel nicht als Subventions-Tatbestand angemeldet. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass es sich bei der EEG-Umlage und den daraus finanzierten Einspeisevergütungen für Strom aus Wind und Sonne nicht um eine Beihilfe handelt. Die EU-Kommission leitete dennoch eine Untersuchung über das EEG ein und ka
Dienstag, 10.05.2016, 12:10 Uhr
Tom Weingärtner
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