Die EU-Mitgliedsstaaten sollen die Möglichkeit erhalten, die Mehrwertsteuer auf Transaktionen im Rahmen des Emissionshandels nach dem so genannten „reverse charge"-Verfahren zu erheben.
Mit diesem Vorschlag reagierte die EU-Kommission am 29. September in Brüssel auf eine sprunghafte Zunahme des Karussellbetruges seit den Sommermonaten. Gegenwärtig müssen die Unternehmen die Umsatzsteuer auf jeder Handelsstufe an den Fiskus abführen und können sie auf den vorgelagerten Stufen als Vorsteuer geltend machen. Bei Exportgeschäften muss der Fiskus bereits gezahlte Mehrwertsteuer vo
Dienstag, 29.09.2009, 17:16 Uhr
Tom Weingärtner
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