Die Europäische Kommission hat einen weiteren Schritt im Kartellverfahren gegen die Essener Eon Ruhrgas AG und die Pariser Gaz de France (GdF) eingeleitet.
Beide Unternehmen sind schriftlich über die Beschwerdepunkte in Kenntnis gesetzt worden, teilte die Kommission am 12. Juni mit. Eon Ruhrgas und GdF haben nun die Gelegenheit, schriftlich zu antworten, relevante Fakten zur Verteidigung darzulegen und eine Anhörung zu beantragen. Dem Ergebnis des Verfahrens wird damit nicht vorweg gegriffen. Nachdem die Kommission 2006 Nachprüfungen b
Donnerstag, 12.06.2008, 15:13 Uhr
Marlen Ristola
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