Die EU-Kommission hat heute die von Deutschland beantragte steuerliche Sonderregelung für Gas- und Dampfkraftwerke (GuD) in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen genehmigt.
Die Sonderregelung solle pro Anlage für fünf Jahre gelten, teilte die Brüsseler Behörde mit. Zunächst hatte die EU diese Sonderregelung aus der beihilferechtlichen Prüfung des Ökosteuer-Pakets ausgeklammert. Das Hamburger Unternehmen VASA Energy hatte den Bau eines Gaskraftwerks in Lubmin bei Greifswald davon abhängig gemacht, dass die Kommis
Mittwoch, 22.11.2000, 15:33 Uhr
Andreas Kögler
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