(VDEW eu-flash) - Die Europäische Kommission hat am 7. Mai 2004 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Griechenland gerichtet und somit die zweite Phase des Vertrags-Verletzungsverfahrens eingeleitet.
Es geht um eine mögliche Nichteinhaltung der europäischen Rechtsvorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt), insbesondere der Bestimmungen über die Entflechtung der Buchführung von Elektrizitätsunternehmen. Die Kommission vertritt die Auffassung, d
Donnerstag, 27.05.2004, 09:23 Uhr
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