Die EU-Kommission hat am 5. Mai ihre Vorschläge für die Regelungen vorgelegt, nach denen das künftige einheitliche EU-Emissionshandelsregister betrieben werden soll.
Ab 2013 wird das zentrale Emissionshandelsregister die bisher 30 nationalen Emissionshandelsregister im EU-Emissionshandelssystem ablösen. In ihren Vorschlägen skizziert die EU-Kommission nun, wer künftig Konten in dem Handelsregister eröffnen darf, wie die Identität der Antragsteller geprüft werden soll und welche Maßnahmen in Notfallsituationen ergriffen werden sollen. Insbesondere der letzte As
Freitag, 6.05.2011, 11:33 Uhr
Kai Eckert
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