Die EU-Kommission hat der Einschätzung der Bundesnetzagentur (BNetzA) widersprochen, dass der Netzbetreiber TenneT die Voraussetzungen für den Betrieb seiner Übertragungsleitungen nicht erfüllt.
Die BNetzA hatte TenneT im Juli die Lizenz als Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit der Begründung verweigert, das Unternehmen verfüge nicht über die dafür notwendige Finanzkraft. TenneT-TSO, eine Tochter des niederländischen TenneT-Konzerns, hatte vor zwei Jahren rund 10 700 km Hochspannungsleitungen von Eon übernommen. Dazu gehören auch weite Gebiete in Norddeutschland, die für den Anschluss von
Montag, 24.09.2012, 10:19 Uhr
Tom Weingärtner
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