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Energie & Management > Gas - EU-Staaten und Parlament einigen sich auf Mindestfüllstände
Quelle: Fotolia / WoGi
Gas

EU-Staaten und Parlament einigen sich auf Mindestfüllstände

Zum Sicherung der Energieversorgung in der EU müssen Gasspeicher künftig vor dem Winter zu einem Mindestmaß befüllt werden.
(dpa) − Vertreter und Vertreterinnen der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am 19. Mai auf ein Gesetz für Mindestfüllstände von Gasspeichern. Es sieht vor, dass die Gasspeicher in diesem Jahr bis zum 1. November zu 80 Prozent gefüllt werden und in den kommenden Jahren zum gleichen Stichtag zu 90 Prozent. Die Verpflichtung soll Ende 2025 auslaufen, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte. 

Die EU-Kommission hatte das Gesetz im März vorgeschlagen, um die Gasversorgung angesichts des Kriegs in der Ukraine zu sichern und Preisausschläge eindämmen. Die EU hat sich vorgenommen, so schnell wie möglich von russischen Energie-Lieferungen loszukommen. In Deutschland gilt bereits seit dem 30. April ein neues Gasspeichergesetz, nach dem die Speicher schon zum 1. November dieses Jahres zu 90 Prozent gefüllt sein müssen. Österreichs Parlament hat nun ebenfalls ein Gas-Versorgungssicherheitspaket beschlossen, das sich auch auf die Speicher bezieht (wir berichten).

Das neue EU-Gesetz sieht vor, dass die Füllstände der Gasspeicher über das Jahr von den Ländern und der Kommission überprüft werden. Länder können Gasversorger unter anderem durch finanzielle Anreize dazu bewegen, Gas trotz hohen Preisen zu lagern. Zudem müssen die Betreiber künftig eine Lizenz erhalten, die entzogen werden kann, falls sie die Energieversorgung etwa durch niedrige Füllstände gefährden. Wird Betreibern ihre Lizenz entzogen, müssen sie Anteile verkaufen oder können enteignet werden.

Länder ohne Speicher erhalten Zugriffsrecht

Die EU-Institutionen verständigten sich zudem darauf, Vorräte an Flüssigerdgas (LNG) bei den Speichermengen mitzuzählen. Außerdem sollen die Verpflichtungen für Staaten, die besonders große Speicher haben, die sie nicht komplett selbst nutzen, angepasst werden. EU-Länder, die keine Gasspeicher haben, sollen Zugang zu Reserven in anderen Ländern erhalten und dafür die Kosten mittragen. 

Ausnahmen von den verpflichtenden Reserven soll es für Zypern, Malta und Irland geben, solange sie nicht an die Gasnetze der anderen EU-Länder gekoppelt sind. 

Die Entscheidung zu dem Gesetz bedarf noch des grünen Lichts durch den Rat der EU-Staaten sowie das Europaparlament. Dies gilt aber als Formalie.

Donnerstag, 19.05.2022, 16:37 Uhr
dpa
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EU-Staaten und Parlament einigen sich auf Mindestfüllstände
Zum Sicherung der Energieversorgung in der EU müssen Gasspeicher künftig vor dem Winter zu einem Mindestmaß befüllt werden.
(dpa) − Vertreter und Vertreterinnen der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am 19. Mai auf ein Gesetz für Mindestfüllstände von Gasspeichern. Es sieht vor, dass die Gasspeicher in diesem Jahr bis zum 1. November zu 80 Prozent gefüllt werden und in den kommenden Jahren zum gleichen Stichtag zu 90 Prozent. Die Verpflichtung soll Ende 2025 auslaufen, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte. 

Die EU-Kommission hatte das Gesetz im März vorgeschlagen, um die Gasversorgung angesichts des Kriegs in der Ukraine zu sichern und Preisausschläge eindämmen. Die EU hat sich vorgenommen, so schnell wie möglich von russischen Energie-Lieferungen loszukommen. In Deutschland gilt bereits seit dem 30. April ein neues Gasspeichergesetz, nach dem die Speicher schon zum 1. November dieses Jahres zu 90 Prozent gefüllt sein müssen. Österreichs Parlament hat nun ebenfalls ein Gas-Versorgungssicherheitspaket beschlossen, das sich auch auf die Speicher bezieht (wir berichten).

Das neue EU-Gesetz sieht vor, dass die Füllstände der Gasspeicher über das Jahr von den Ländern und der Kommission überprüft werden. Länder können Gasversorger unter anderem durch finanzielle Anreize dazu bewegen, Gas trotz hohen Preisen zu lagern. Zudem müssen die Betreiber künftig eine Lizenz erhalten, die entzogen werden kann, falls sie die Energieversorgung etwa durch niedrige Füllstände gefährden. Wird Betreibern ihre Lizenz entzogen, müssen sie Anteile verkaufen oder können enteignet werden.

Länder ohne Speicher erhalten Zugriffsrecht

Die EU-Institutionen verständigten sich zudem darauf, Vorräte an Flüssigerdgas (LNG) bei den Speichermengen mitzuzählen. Außerdem sollen die Verpflichtungen für Staaten, die besonders große Speicher haben, die sie nicht komplett selbst nutzen, angepasst werden. EU-Länder, die keine Gasspeicher haben, sollen Zugang zu Reserven in anderen Ländern erhalten und dafür die Kosten mittragen. 

Ausnahmen von den verpflichtenden Reserven soll es für Zypern, Malta und Irland geben, solange sie nicht an die Gasnetze der anderen EU-Länder gekoppelt sind. 

Die Entscheidung zu dem Gesetz bedarf noch des grünen Lichts durch den Rat der EU-Staaten sowie das Europaparlament. Dies gilt aber als Formalie.

Donnerstag, 19.05.2022, 16:37 Uhr
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