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Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die EU-Kommission in Zukunft vorab über Verträge informieren, die sie mit Drittstaaten über die Lieferung von Öl oder Gas abschließen.
Einen entsprechenden Beschluss hat der EU-Ministerrat am 21. März gefasst. Er tritt im Laufe des Jahres in Kraft. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedsstaaten keine Vereinbarungen mit Drittstaaten auf Regierungsebene treffen, die gegen die Grundsätze des Energiebinnenmarktes oder die Wettbewerbsregeln der EU verstoßen.In der Vergangenheit sind solche Verträge namentlich z
Dienstag, 21.03.2017, 12:24 Uhr
Tom Weingärtner
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