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Energie & Management > Europaeische Union - EU-Staaten erhalten mehr Zeit im Streit um Gas und Atomkraft
Quelle: Fotolia / kreatik
Europaeische Union

EU-Staaten erhalten mehr Zeit im Streit um Gas und Atomkraft

Die Europäische Kommission gibt den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten eine Woche mehr Zeit, sich zu ihrem Taxonomy-Vorschlag zur Stromerzeugung aus Gas und Kernkraft zu äußern.
Die Kommission hatte den Mitgliedsstaaten am 31. Dezember den Entwurf für einen sogenannten „delegierten Rechtsakt“ auf der Grundlage der Taxonomy-Verordnung übermittelt. Danach sollen Gaskraftwerke und Nuklearanlagen unter bestimmten Bedingungen als „nachhaltig“ eingestuft werden.

In Brüssel wird damit die Hoffnung verbunden, dass solche Projekte günstiger als andere, private Investitionen finanziert werden können. Die Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, ihren Standpunkt dazu bis zum 14. Januar in Brüssel zu notifizieren.

Diese Frist ist jetzt bis zum 21. Januar verlängert worden. Angesichts der Feiertage zum Jahresende gebe man den Regierungen mehr Zeit, um ihre Standpunkte darzulegen, sagte Kommissionssprecher Eric Mamer am 10. Januar in Brüssel.

Anschließend formuliert die Kommission ihren endgültigen Vorschlag und leitet ihn dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament zu. Dabei steht es ihr frei, ob sie die Standpunkte der Mitgliedsstaaten berücksichtigt oder nicht. Sie kann den Rechtsakt auch unverändert verabschieden.

Nach der Verabschiedung durch das Kollegium können der Ministerrat oder das Europäische Parlament binnen vier Monaten Einspruch gegen den Rechtsakt einlegen. Die Frist kann um zwei Monate verlängert werden. Im Ministerrat müssen 20 Mitgliedsstaaten, die zusammen 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, für einen Einspruch votieren, im Europäischen Parlament die Mehrheit der Abgeordneten. Kommt ein solches Votum in der genannten Frist nicht zustande, tritt der Rechtsakt automatisch in Kraft.

Eine Abstimmung im Parlament ist wahrscheinlich, allerdings dürfte die erforderliche Mehrheit nicht erreicht werden. Auch im Ministerrat ist eine qualifizierte Mehrheit gegen den Vorschlag der Kommission nicht in Sicht. Außerdem ist offen, ob es dort überhaupt zu einer Abstimmung kommt. Zwar können einzelne Mitgliedsstaaten das Thema auf die Tagesordnung der zuständigen Arbeitsgruppe oder des Rates der Ständigen Vertreter setzen, über die Tagesordnung des Ministerrates entscheidet jedoch bis Ende Juni die französische Ratspräsidentschaft.

Montag, 10.01.2022, 15:46 Uhr
Tom Weingärtner
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Die Europäische Kommission gibt den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten eine Woche mehr Zeit, sich zu ihrem Taxonomy-Vorschlag zur Stromerzeugung aus Gas und Kernkraft zu äußern.
Die Kommission hatte den Mitgliedsstaaten am 31. Dezember den Entwurf für einen sogenannten „delegierten Rechtsakt“ auf der Grundlage der Taxonomy-Verordnung übermittelt. Danach sollen Gaskraftwerke und Nuklearanlagen unter bestimmten Bedingungen als „nachhaltig“ eingestuft werden.

In Brüssel wird damit die Hoffnung verbunden, dass solche Projekte günstiger als andere, private Investitionen finanziert werden können. Die Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, ihren Standpunkt dazu bis zum 14. Januar in Brüssel zu notifizieren.

Diese Frist ist jetzt bis zum 21. Januar verlängert worden. Angesichts der Feiertage zum Jahresende gebe man den Regierungen mehr Zeit, um ihre Standpunkte darzulegen, sagte Kommissionssprecher Eric Mamer am 10. Januar in Brüssel.

Anschließend formuliert die Kommission ihren endgültigen Vorschlag und leitet ihn dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament zu. Dabei steht es ihr frei, ob sie die Standpunkte der Mitgliedsstaaten berücksichtigt oder nicht. Sie kann den Rechtsakt auch unverändert verabschieden.

Nach der Verabschiedung durch das Kollegium können der Ministerrat oder das Europäische Parlament binnen vier Monaten Einspruch gegen den Rechtsakt einlegen. Die Frist kann um zwei Monate verlängert werden. Im Ministerrat müssen 20 Mitgliedsstaaten, die zusammen 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, für einen Einspruch votieren, im Europäischen Parlament die Mehrheit der Abgeordneten. Kommt ein solches Votum in der genannten Frist nicht zustande, tritt der Rechtsakt automatisch in Kraft.

Eine Abstimmung im Parlament ist wahrscheinlich, allerdings dürfte die erforderliche Mehrheit nicht erreicht werden. Auch im Ministerrat ist eine qualifizierte Mehrheit gegen den Vorschlag der Kommission nicht in Sicht. Außerdem ist offen, ob es dort überhaupt zu einer Abstimmung kommt. Zwar können einzelne Mitgliedsstaaten das Thema auf die Tagesordnung der zuständigen Arbeitsgruppe oder des Rates der Ständigen Vertreter setzen, über die Tagesordnung des Ministerrates entscheidet jedoch bis Ende Juni die französische Ratspräsidentschaft.

Montag, 10.01.2022, 15:46 Uhr
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