Die Gruppe der europäischen Energie-Regulatoren (Ergeg) mit Sitz in Brüssel und der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) mit Sitz in Paris haben am 1. Oktober der EU-Kommission Sondervorschriften zum Schutz gegen Marktmissbrauch und Insidergeschäfte im Handel mit Gas und Strom vorgeschlagen.
Beide Regulierungsbehörden waren nach Konsultation der Marktteilnehmer zu dem Schluss gekommen, dass die so genannte Marktmissbrauchs-Richtlinie (MAD) aus dem Jahre 2003 bei Fragen des Gas- und Stromhandels ungeeignet und die zwei Netzzugangsverordnungen (1228/2003 und 1775/2005) unzulänglich sind. Die beiden Behörden hatten von der EU-Kommission im Dezember 2007 das gemeinsame Mandat bekommen, Vo
Donnerstag, 2.10.2008, 13:22 Uhr
Rainer Lütkehus
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