Die Befreiung energieintensiver Unternehmen von den Netzentgelten könnte gegen die Beihilfe-Regeln der EU verstoßen.
Die EU-Kommission bestätigte am 6. September in Brüssel, dass ihr eine entsprechende Beschwerde vorliegt und geprüft wird. Ein offizielles Verfahren sei aber noch nicht eröffnet. Zuvor hatte der Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf die Kommission gebeten, den Sachverhalt zu prüfen. Zwei Netzbetreiber hatten vor dem Gericht gegen die deutsche Regelung für die Berechnung der Netzentgelte
Freitag, 7.09.2012, 11:39 Uhr
Tom Weingärtner
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