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Energie & Management > Wasserstoff - EU soll kleinere Elektrolyseure nicht benachteiligen
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
Wasserstoff

EU soll kleinere Elektrolyseure nicht benachteiligen

Möglichst viele kleinere Elektrolyseure erachtet der LEE NRW als wichtig für den Wasserstoff-Hochlauf. Der Verband fordert niedrigere Genehmigungshürden für kleinere Elektrolyseure.
Kleinere Elektrolyseure will der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) bei den künftigen Genehmigungsverfahren nicht benachteiligt wissen. Wie Thomas Griese, stellvertretender Vorsitzender im LEE NRW, laut Mitteilung vom 25. August erklärt, bremse die EU-Kommission mit ihren derzeitigen Überlegungen den klimapolitisch unverzichtbaren Durchbruch der Wasserstofftechnologie aus.

Der vorliegende Entwurf aus Brüssel, mit dem die Industrieemissions-Richtlinie vom 5. April 2022 geändert werden soll, laufe "in die völlig falsche Richtung". Laut dem Entwurf sollen für Elektrolyseure aller Größenklassen die gleichen Genehmigungsverfahren gelten, sprich, eine aufwändige Prüfung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

"Das kostet Zeit und vor allem Geld, das den Herstellern von kleineren Elektrolyseurs-Einheiten fehlt", kritisiert Griese. Diese Einheiten seien das technologische Rückgrat für den Aufbau einer dezentralen Wasserstoffproduktion auf Basis erneuerbarer Energien. An ihnen führe für kleinere und mittelgroße Gewerbe- und Industriebetriebe kein Weg vorbei, wollen diese ihre Produktionsprozesse vor Ort auf Basis grünen Wasserstoffs klimafreundlich umbauen.

Die großen Elektrolyseure mit mehreren hundert Megawatt Leistung seien "sicherlich an der Küste sinnvoll, wo demnächst große Menge Offshore-Windstrom erwartet werden", so der LEE-NRW-Vize. "Aber in einem Flächenland wie NRW brauchen wir für die Dekarbonisierung kleinere, dezentrale Einheiten."

Vorschlag: Gestaffeltes Genehmigungsverfahren

Als mögliche Lösung spricht sich der LEE NRW für eine gestaffelte Kopplung des Genehmigungsverfahrens an die Größe eines Elektrolyseurs aus:
  • Kleinere Elektrolyseure mit einer Nennleistung bis zu 500 kW sollen genehmigungsfrei in Betrieb genommen werden können,
  • mittelgroße (500 kW bis 1.000 kW) sollen nur ein vereinfachtes BImSchG-Verfahren durchlaufen müssen.
  • Erst für größere Anlagen (ab 1.000 kW) soll das komplette BImSchG-Vollverfahren vorgeschrieben werden. 
In einer möglichst großen Zahl dezentraler, kleinerer Elektrolyseure sieht der Verband auch ein Instrument, den Import grünen Wasserstoffs zu minimieren. Griese wirbt für eine möglichst breit angelegte inländische Produktion von grünem Wasserstoff. "Es hilft uns künftig nicht weiter, wenn wir die Abhängigkeit bei den fossilen Energien von einigen wenigen Potentaten gegen die Abhängigkeit von anderen demokratiefeindlichen Machthabern beim grünen Wasserstoff eintauschen."

Der LEE NRW verweist auf eine Studie des Wuppertal Instituts und des DIW Econ aus dem Spätherbst 2020. Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass die heimischen Produktion von grünem Wasserstoff enorme Wertschöpfungseffekte auslöst: 800.000 Jobs und 30 Mrd. Euro jährliche Wertschöpfung könnten − der massive Ausbau der erneuerbaren Energieanlagen auf Bundesebene vorausgesetzt − durch grünen Wasserstoff in den kommenden Jahren geschaffen werden. 

Donnerstag, 25.08.2022, 12:11 Uhr
Davina Spohn
Energie & Management > Wasserstoff - EU soll kleinere Elektrolyseure nicht benachteiligen
Quelle: Shutterstock / petrmalinak
Wasserstoff
EU soll kleinere Elektrolyseure nicht benachteiligen
Möglichst viele kleinere Elektrolyseure erachtet der LEE NRW als wichtig für den Wasserstoff-Hochlauf. Der Verband fordert niedrigere Genehmigungshürden für kleinere Elektrolyseure.
Kleinere Elektrolyseure will der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) bei den künftigen Genehmigungsverfahren nicht benachteiligt wissen. Wie Thomas Griese, stellvertretender Vorsitzender im LEE NRW, laut Mitteilung vom 25. August erklärt, bremse die EU-Kommission mit ihren derzeitigen Überlegungen den klimapolitisch unverzichtbaren Durchbruch der Wasserstofftechnologie aus.

Der vorliegende Entwurf aus Brüssel, mit dem die Industrieemissions-Richtlinie vom 5. April 2022 geändert werden soll, laufe "in die völlig falsche Richtung". Laut dem Entwurf sollen für Elektrolyseure aller Größenklassen die gleichen Genehmigungsverfahren gelten, sprich, eine aufwändige Prüfung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

"Das kostet Zeit und vor allem Geld, das den Herstellern von kleineren Elektrolyseurs-Einheiten fehlt", kritisiert Griese. Diese Einheiten seien das technologische Rückgrat für den Aufbau einer dezentralen Wasserstoffproduktion auf Basis erneuerbarer Energien. An ihnen führe für kleinere und mittelgroße Gewerbe- und Industriebetriebe kein Weg vorbei, wollen diese ihre Produktionsprozesse vor Ort auf Basis grünen Wasserstoffs klimafreundlich umbauen.

Die großen Elektrolyseure mit mehreren hundert Megawatt Leistung seien "sicherlich an der Küste sinnvoll, wo demnächst große Menge Offshore-Windstrom erwartet werden", so der LEE-NRW-Vize. "Aber in einem Flächenland wie NRW brauchen wir für die Dekarbonisierung kleinere, dezentrale Einheiten."

Vorschlag: Gestaffeltes Genehmigungsverfahren

Als mögliche Lösung spricht sich der LEE NRW für eine gestaffelte Kopplung des Genehmigungsverfahrens an die Größe eines Elektrolyseurs aus:
  • Kleinere Elektrolyseure mit einer Nennleistung bis zu 500 kW sollen genehmigungsfrei in Betrieb genommen werden können,
  • mittelgroße (500 kW bis 1.000 kW) sollen nur ein vereinfachtes BImSchG-Verfahren durchlaufen müssen.
  • Erst für größere Anlagen (ab 1.000 kW) soll das komplette BImSchG-Vollverfahren vorgeschrieben werden. 
In einer möglichst großen Zahl dezentraler, kleinerer Elektrolyseure sieht der Verband auch ein Instrument, den Import grünen Wasserstoffs zu minimieren. Griese wirbt für eine möglichst breit angelegte inländische Produktion von grünem Wasserstoff. "Es hilft uns künftig nicht weiter, wenn wir die Abhängigkeit bei den fossilen Energien von einigen wenigen Potentaten gegen die Abhängigkeit von anderen demokratiefeindlichen Machthabern beim grünen Wasserstoff eintauschen."

Der LEE NRW verweist auf eine Studie des Wuppertal Instituts und des DIW Econ aus dem Spätherbst 2020. Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass die heimischen Produktion von grünem Wasserstoff enorme Wertschöpfungseffekte auslöst: 800.000 Jobs und 30 Mrd. Euro jährliche Wertschöpfung könnten − der massive Ausbau der erneuerbaren Energieanlagen auf Bundesebene vorausgesetzt − durch grünen Wasserstoff in den kommenden Jahren geschaffen werden. 

Donnerstag, 25.08.2022, 12:11 Uhr
Davina Spohn

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