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Energie & Management > Verbände - EU soll Deutschland mehr Bürgerenergie verordnen
Quelle: Fotolia/Stauke
Verbände

EU soll Deutschland mehr Bürgerenergie verordnen

Wegen der Untätigkeit der Bundesregierung bei der Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie reichen Verbände und Unternehmen für Bürgerenergie Beschwerde bei der EU ein.
Zahlreiche Verbände und Unternehmen haben ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Deutschland hatte bis Ende Juni Zeit, die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie umzusetzen. Diese Frist habe die Bundesregierung verstreichen lassen, so die Beschwerdeführer. Das sei ein Rückschlag für Eigentümer und Mieter, die gemeinsam eine Solaranlage betreiben wollen.

Auch für regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die sich aus eigenen Solar- und Wind-Anlagen versorgen wollen, fehle deshalb der rechtliche Rahmen. Laut Bundeswirtschaftsministerium bedürfe es keiner weiteren Umsetzungsschritte, die Richtlinie sei im deutschen Recht vollständig umgesetzt. Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie eine breite Allianz aus Verbänden und Unternehmen bezeichnen dies als Fehleinschätzung.

Rechtsgutachten sieht EU-Richtlinie unvollständig umgesetzt

Auf der Grundlage einer aktuellen Studie und einer rechtlichen Stellungnahme haben die Verbände nun Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht und fordern ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Gunnar Harms, Vorstand des BBEn, begründete: "Die Energiewende braucht dringend neuen Schwung. Dazu muss es allen Bürgern und Bürgerinnen einfach möglich sein, erneuerbare Energie zu erzeugen und individuell oder gemeinsam zu nutzen."

Für den BUND sagte Geschäftsführerin Antje von Broock, CDU und SPD verzögerten und bremsten den Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung − "so auch bei der Umsetzung der EU-Erneuerbaren Richtlinie, welche die Chance für eine neue Ausbau-Dynamik ergeben hätte", kritisierte von Broock. Rechtsanwalt Philipp Boos hat im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie untersucht, ob die Bürgerenergie-Rechte durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 umgesetzt wurden. In seinem Gutachten sieht er die gemeinsame Eigenversorgung nicht mit den gleichen Rechten ausgestattet wie die individuelle.

Energiewirtschaftliche Studie bestätigt Defizite

"Die im EEG geforderte Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Stromverbraucher verhindert, dass gemeinsam handelnde Eigenversorgende eine Anlage zur Eigenversorgung auch gemeinsam betreiben können", schreibt Boos. Zudem habe der Gesetzgeber es versäumt, die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft nach Artikel 22 der Richtlinie zu definieren. Auch sei ihnen nicht das Recht zugesprochen, gemeinsam erzeugte Energie untereinander zu teilen (Energy Sharing), um sich aus eigenen Anlagen zu versorgen.

Neben dieser rechtlichen Stellungnahme haben das BBEn und der BUND eine energiewirtschaftliche Studie zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Auftrag gegeben. Das Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES) konnte in seiner Studie die Umsetzungsdefizite bestätigen. Die Forschenden formulierten zugleich Lösungsvorschläge, wie der Bürgerenergie bei richtlinienkonformer Umsetzung neuer Rückenwind verschafft und die Akzeptanz sowie der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland gefördert werden könnten.

Die rechtliche Stellungnahme von Philipp Boos und die Studie des IZES stellt das BBEn auf seiner Internetseite zum Download bereit. 

Freitag, 6.08.2021, 12:18 Uhr
Susanne Harmsen
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Wegen der Untätigkeit der Bundesregierung bei der Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie reichen Verbände und Unternehmen für Bürgerenergie Beschwerde bei der EU ein.
Zahlreiche Verbände und Unternehmen haben ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Deutschland hatte bis Ende Juni Zeit, die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie umzusetzen. Diese Frist habe die Bundesregierung verstreichen lassen, so die Beschwerdeführer. Das sei ein Rückschlag für Eigentümer und Mieter, die gemeinsam eine Solaranlage betreiben wollen.

Auch für regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, die sich aus eigenen Solar- und Wind-Anlagen versorgen wollen, fehle deshalb der rechtliche Rahmen. Laut Bundeswirtschaftsministerium bedürfe es keiner weiteren Umsetzungsschritte, die Richtlinie sei im deutschen Recht vollständig umgesetzt. Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie eine breite Allianz aus Verbänden und Unternehmen bezeichnen dies als Fehleinschätzung.

Rechtsgutachten sieht EU-Richtlinie unvollständig umgesetzt

Auf der Grundlage einer aktuellen Studie und einer rechtlichen Stellungnahme haben die Verbände nun Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht und fordern ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Gunnar Harms, Vorstand des BBEn, begründete: "Die Energiewende braucht dringend neuen Schwung. Dazu muss es allen Bürgern und Bürgerinnen einfach möglich sein, erneuerbare Energie zu erzeugen und individuell oder gemeinsam zu nutzen."

Für den BUND sagte Geschäftsführerin Antje von Broock, CDU und SPD verzögerten und bremsten den Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung − "so auch bei der Umsetzung der EU-Erneuerbaren Richtlinie, welche die Chance für eine neue Ausbau-Dynamik ergeben hätte", kritisierte von Broock. Rechtsanwalt Philipp Boos hat im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie untersucht, ob die Bürgerenergie-Rechte durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 umgesetzt wurden. In seinem Gutachten sieht er die gemeinsame Eigenversorgung nicht mit den gleichen Rechten ausgestattet wie die individuelle.

Energiewirtschaftliche Studie bestätigt Defizite

"Die im EEG geforderte Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Stromverbraucher verhindert, dass gemeinsam handelnde Eigenversorgende eine Anlage zur Eigenversorgung auch gemeinsam betreiben können", schreibt Boos. Zudem habe der Gesetzgeber es versäumt, die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft nach Artikel 22 der Richtlinie zu definieren. Auch sei ihnen nicht das Recht zugesprochen, gemeinsam erzeugte Energie untereinander zu teilen (Energy Sharing), um sich aus eigenen Anlagen zu versorgen.

Neben dieser rechtlichen Stellungnahme haben das BBEn und der BUND eine energiewirtschaftliche Studie zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Auftrag gegeben. Das Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES) konnte in seiner Studie die Umsetzungsdefizite bestätigen. Die Forschenden formulierten zugleich Lösungsvorschläge, wie der Bürgerenergie bei richtlinienkonformer Umsetzung neuer Rückenwind verschafft und die Akzeptanz sowie der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland gefördert werden könnten.

Die rechtliche Stellungnahme von Philipp Boos und die Studie des IZES stellt das BBEn auf seiner Internetseite zum Download bereit. 

Freitag, 6.08.2021, 12:18 Uhr
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