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Energie & Management > Kohle - EU segnet Milliardenbeihilfe für RWE ab
Quelle: Shutterstock / rclassen
Kohle

EU segnet Milliardenbeihilfe für RWE ab

Für den vorzeitigen Ausstieg aus der rheinischen Braunkohle erhält der Energiekonzern 2,6 Milliarden Euro. Das hat die EU-Kommission jetzt genehmigt.
 
Nach dem Kohleausstiegsgesetz muss die Verstromung von Kohle in Deutschland bis 2038 beendet werden. Davon betroffen sind die beiden Energieunternehmen RWE und Leag, die in Deutschland Braunkohle fördern und verstromen. Um die beiden Unternehmen für den vom Gesetzgeber verordneten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung 2038 zu entschädigen, meldete die Bundesregierung 2021 Beihilfen im Umfang von 4,35 Milliarden Euro in Brüssel an: 2,6 Milliarden für RWE und 1,75 Milliarden Euro für die Leag.

Die Kommission kam bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Beihilfe für RWE zwar den Wettbewerb verzerrt, der Beitrag des vorgezogenen Ausstiegs aus der Braunkohle zu den Umwelt- und Klimazielen der EU wiege aber schwerer, teilte die europäische Wettbewerbsbehörde mit.

Sie folgte der Argumentation der Bundesregierung, die die Beihilfe mit den entgangenen Gewinnen des Unternehmens begründet hatte. Nach Ansicht der Kommission sind die Beihilfen für RWE erforderlich, um die mit Gewinn arbeitenden Braunkohlekraftwerke im rheinischen Revier vorzeitig vom Netz zu nehmen und die deutschen Klimaziele bis 2030 einzuhalten. Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Beihilfen seien geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Ein anderer Konsens zwischen Bund und RWE über die Stillegung sei nicht möglich. Die Beihilfe sei auch angemessen, da sie nicht über das erforderliche Minimum hinausgehe. Tatsächlich sei der Gegenwartswert der entgangenen Gewinne von RWE höher als der Gegenwartswert der vereinbarten Entschädigung.

Im Hinblick auf die Leag befinde man sich weiter „im konstruktiven Austausch mit den deutschen Behörden“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Dabei gehe es darum, „zu praktikablen Lösungen für die Herausforderungen aus dem Kohleausstieg zu gelangen“. Der Beschluss zu RWE zeige, dass solche Lösungen gefunden werden könnten.

Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte, dass die Verhandlungen über die Leag fortgesetzt würden. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier sei der Ausstieg dort um acht Jahre vorgezogen worden, „ohne dass die Entschädigungssumme für RWE als solche erhöht wurde“. Diese Regelung sei von der EU-Kommission berücksichtigt worden.

Hintergrund ist, dass die von Berlin angemeldeten Beihilfen Ausgleichsmaßnehm für den gesetzlichen Ausstieg aus der Braunkohle 2038 darstellen. Inzwischen wurde der Ausstieg im Rheinischen Revier aber auf 2030 vorgezogen. Die ostdeutschen Bundesländer halten jedoch für die Leag am Ausstiegsdatum 2038 fest. Bei der Genehmigung der Beihilfen für die Leag müssten deshalb die längeren Laufzeiten für die Braunkohlekraftwerke in Ostdeutschland berücksichtigt werden.

Montag, 11.12.2023, 14:39 Uhr
Tom Weingärtner
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EU segnet Milliardenbeihilfe für RWE ab
Für den vorzeitigen Ausstieg aus der rheinischen Braunkohle erhält der Energiekonzern 2,6 Milliarden Euro. Das hat die EU-Kommission jetzt genehmigt.
 
Nach dem Kohleausstiegsgesetz muss die Verstromung von Kohle in Deutschland bis 2038 beendet werden. Davon betroffen sind die beiden Energieunternehmen RWE und Leag, die in Deutschland Braunkohle fördern und verstromen. Um die beiden Unternehmen für den vom Gesetzgeber verordneten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung 2038 zu entschädigen, meldete die Bundesregierung 2021 Beihilfen im Umfang von 4,35 Milliarden Euro in Brüssel an: 2,6 Milliarden für RWE und 1,75 Milliarden Euro für die Leag.

Die Kommission kam bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Beihilfe für RWE zwar den Wettbewerb verzerrt, der Beitrag des vorgezogenen Ausstiegs aus der Braunkohle zu den Umwelt- und Klimazielen der EU wiege aber schwerer, teilte die europäische Wettbewerbsbehörde mit.

Sie folgte der Argumentation der Bundesregierung, die die Beihilfe mit den entgangenen Gewinnen des Unternehmens begründet hatte. Nach Ansicht der Kommission sind die Beihilfen für RWE erforderlich, um die mit Gewinn arbeitenden Braunkohlekraftwerke im rheinischen Revier vorzeitig vom Netz zu nehmen und die deutschen Klimaziele bis 2030 einzuhalten. Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Beihilfen seien geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Ein anderer Konsens zwischen Bund und RWE über die Stillegung sei nicht möglich. Die Beihilfe sei auch angemessen, da sie nicht über das erforderliche Minimum hinausgehe. Tatsächlich sei der Gegenwartswert der entgangenen Gewinne von RWE höher als der Gegenwartswert der vereinbarten Entschädigung.

Im Hinblick auf die Leag befinde man sich weiter „im konstruktiven Austausch mit den deutschen Behörden“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Dabei gehe es darum, „zu praktikablen Lösungen für die Herausforderungen aus dem Kohleausstieg zu gelangen“. Der Beschluss zu RWE zeige, dass solche Lösungen gefunden werden könnten.

Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte, dass die Verhandlungen über die Leag fortgesetzt würden. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier sei der Ausstieg dort um acht Jahre vorgezogen worden, „ohne dass die Entschädigungssumme für RWE als solche erhöht wurde“. Diese Regelung sei von der EU-Kommission berücksichtigt worden.

Hintergrund ist, dass die von Berlin angemeldeten Beihilfen Ausgleichsmaßnehm für den gesetzlichen Ausstieg aus der Braunkohle 2038 darstellen. Inzwischen wurde der Ausstieg im Rheinischen Revier aber auf 2030 vorgezogen. Die ostdeutschen Bundesländer halten jedoch für die Leag am Ausstiegsdatum 2038 fest. Bei der Genehmigung der Beihilfen für die Leag müssten deshalb die längeren Laufzeiten für die Braunkohlekraftwerke in Ostdeutschland berücksichtigt werden.

Montag, 11.12.2023, 14:39 Uhr
Tom Weingärtner

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