Der Europäische Verband der Stromproduzenten, Eurelectric, hält die Änderungen des Vorschlags zur EU-Rahmenrichtlinie hinsichtlich der Herkunftsnachweise, wie sie jüngst vom Energieausschuss beschlossen wurden, für unzureichend.
Zwar begrüßt Eurelectric den flexiblen Ansatz, doch Übertragungsbescheinigungen anstatt Herkunftsnachweise für den grenzüberschreitenden Handel mit Ökostrom einzuführen sei zu bürokratisch. Es bestehe keine Notwendigkeit, ein System von Vorabgenehmigungen dafür einzuführen, denn die Teilnahme am Handel mit grünen Zertifikaten sei nur eine Option für die Mitgliedstaaten.Die Europaparlamenta
Dienstag, 23.09.2008, 10:22 Uhr
Rainer Lütkehus
© 2024 Energie & Management GmbH