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Das Europäische Parlament hat am 18. Juni den mit den Mitgliedstaaten Ende 2019 erzielten Kompromiss zur sogenannten Taxonomy-Verordnung angenommen.
Investitionen, die die Anforderungen der Taxonomy-Verordnung erfüllen, dürfen künftig auf dem Kapitalmarkt als "nachhaltig" etikettiert und beworben werden. Damit soll mehr Kapital in den Klimaschutz gelenkt werden. Bei der Taxonomy handelt es sich einen Kriterienkatalog, mit dem „nachhaltige“ von „normalen“ Investitionen unterschieden werden.Die Taxonomy-Verordnung
Donnerstag, 18.06.2020, 16:44 Uhr
Tom Weingärtner
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