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Energie & Management > Europaeische Union - EU-Rechnungshof kritisiert CO2-Ausstoß der Landwirtschaft
Bild: Shutterstock/jorisvo
Europaeische Union

EU-Rechnungshof kritisiert CO2-Ausstoß der Landwirtschaft

Die CO2-Emissionen der europäischen Landwirtschaft sind in den letzten zehn Jahren trotz hoher Beihilfen aus dem EU-Haushalt nicht zurückgegangen.

Das geht aus einem Bericht des Europäischen Rechnungshofes ERH hervor, der am 21. Juni in Brüssel vorgelegt wurde. Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) biete keine Anreize für den Einsatz klimafreundlicher Verfahren. In der abgelaufenen Finanzplanung (2014-20) wurden nach den Berechnungen des ERH mehr als 100 Mrd. Euro aus dem Agrarbudget für Maßnahmen zum Klimaschutz in der Landwirtschaft ausgegeben. Die meisten hätten jedoch „nur ein geringes Klimaschutzpotential“ gehabt.

Die Landwirtschaft stößt etwa 15 % der Treibhausgase in der EU aus. Nach der vereinbarten „Lastenteilung“ müsste sie ihre Emissionen bis 2020 um 10 % und bis 2030 um 30 % senken. Die Mitgliedstaaten können aber auch andere, nationale Ziele festlegen.

Nach den Ermittlungen des ERH machen die Emissionen aus dem Viehbestand rund die Hälfte der Emissionen aus, die die Landwirtschaft erzeugt. Die Förderung durch die EU ziele jedoch nicht auf eine Begrenzung des Viehbestands, sondern fördere den Absatz tierischer Erzeugnisse. Deren Verzehr sei seit 2014 nicht zurückgegangen.

Ein weiteres Drittel der Treibhausgase wird durch natürliche und chemische Düngung verursacht, die seit 2010 ausgeweitet wurde. Die GAP fördere zwar den Biolandbau (sein Anteil stieg zwischen 2012 und 2019 von 5,9 % auf 8,5 %) oder den Anbau von eiweißreichen Körnerfrüchten. Es sei jedoch unklar, welche Auswirkungen das auf die Emission von Treibhausgasen habe. Die Präzisionslandwirtschaft und andere Verfahren, die nachweislich wirksamer seien, würden dagegen kaum gefördert.

Die EU fördere sogar offensichtlich klimaschädigende Praktiken wie die Nutzung entwässerter Torfflächen. Sie machten nur 2 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in der EU aus, verursachten aber 20 % der Treibhausgase. Die Maßnahmen zur Bindung von CO2 wie die Aufforstung oder die Umwandlung von Acker- in Grasland stagnierten. Tatsächlich hätten sich die Maßnahmen zur Emissionssenkung im ländlichen Raum seit mehr als zehn Jahren kaum verändert, obwohl sich die EU immer ehrgeizigere Klimaziele gesetzt habe.

In der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, über die noch zwischen dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament verhandelt wird, „sollte mehr Gewicht auf die Verringerung landwirtschaftlicher Emissionen gelegt und transparenter gemacht werden, wie diese Politik zum Klimaschutz beiträgt“, sagte das zuständige Mitglied des Rechnungshofes, Viorel Stefan. Ein großes Problem für den Klimaschutz sei, dass das Verursacherprinzip in der Landwirtschaft keine Anwendung finde, da die Agrarbetriebe weder am Emissionshandel teilnehmen noch andere Abgaben auf ihre Emissionen entrichten müssten.

Der ERH empfiehlt den Politikern deswegen zu prüfen, in welchem Umfang das Verursacherprinzip auch in der Landwirtschaft eingeführt werden könne. Dies sei nicht trivial, betonte Stefan, weil die Margen gerade in der Viehzucht gering seinen und damit die Gefahr groß sei, dass Fleisch dann nicht mehr in der EU produziert, sondern aus Drittländern eingeführt werde.

Die EU-Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, sich nationale Ziele für die Senkung der Agraremissionen zu setzen. Ihre Energie- und Klimapläne müssten daraufhin überprüft und mit der Einführung von Anreizen zur Senkung der Emissionen versehen werden. Schließlich soll ein Kontrollmechanismus eingeführt werden, um festzustellen, welche Auswirkungen die weitere Trockenlegung von Feuchtgebieten hat. Für die Wiederherstellung solcher Flächen sollte die EU Direktzahlungen leisten wie für normale Ackerflächen.


Montag, 21.06.2021, 16:46 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Europaeische Union - EU-Rechnungshof kritisiert CO2-Ausstoß der Landwirtschaft
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EU-Rechnungshof kritisiert CO2-Ausstoß der Landwirtschaft
Die CO2-Emissionen der europäischen Landwirtschaft sind in den letzten zehn Jahren trotz hoher Beihilfen aus dem EU-Haushalt nicht zurückgegangen.

Das geht aus einem Bericht des Europäischen Rechnungshofes ERH hervor, der am 21. Juni in Brüssel vorgelegt wurde. Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) biete keine Anreize für den Einsatz klimafreundlicher Verfahren. In der abgelaufenen Finanzplanung (2014-20) wurden nach den Berechnungen des ERH mehr als 100 Mrd. Euro aus dem Agrarbudget für Maßnahmen zum Klimaschutz in der Landwirtschaft ausgegeben. Die meisten hätten jedoch „nur ein geringes Klimaschutzpotential“ gehabt.

Die Landwirtschaft stößt etwa 15 % der Treibhausgase in der EU aus. Nach der vereinbarten „Lastenteilung“ müsste sie ihre Emissionen bis 2020 um 10 % und bis 2030 um 30 % senken. Die Mitgliedstaaten können aber auch andere, nationale Ziele festlegen.

Nach den Ermittlungen des ERH machen die Emissionen aus dem Viehbestand rund die Hälfte der Emissionen aus, die die Landwirtschaft erzeugt. Die Förderung durch die EU ziele jedoch nicht auf eine Begrenzung des Viehbestands, sondern fördere den Absatz tierischer Erzeugnisse. Deren Verzehr sei seit 2014 nicht zurückgegangen.

Ein weiteres Drittel der Treibhausgase wird durch natürliche und chemische Düngung verursacht, die seit 2010 ausgeweitet wurde. Die GAP fördere zwar den Biolandbau (sein Anteil stieg zwischen 2012 und 2019 von 5,9 % auf 8,5 %) oder den Anbau von eiweißreichen Körnerfrüchten. Es sei jedoch unklar, welche Auswirkungen das auf die Emission von Treibhausgasen habe. Die Präzisionslandwirtschaft und andere Verfahren, die nachweislich wirksamer seien, würden dagegen kaum gefördert.

Die EU fördere sogar offensichtlich klimaschädigende Praktiken wie die Nutzung entwässerter Torfflächen. Sie machten nur 2 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in der EU aus, verursachten aber 20 % der Treibhausgase. Die Maßnahmen zur Bindung von CO2 wie die Aufforstung oder die Umwandlung von Acker- in Grasland stagnierten. Tatsächlich hätten sich die Maßnahmen zur Emissionssenkung im ländlichen Raum seit mehr als zehn Jahren kaum verändert, obwohl sich die EU immer ehrgeizigere Klimaziele gesetzt habe.

In der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, über die noch zwischen dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament verhandelt wird, „sollte mehr Gewicht auf die Verringerung landwirtschaftlicher Emissionen gelegt und transparenter gemacht werden, wie diese Politik zum Klimaschutz beiträgt“, sagte das zuständige Mitglied des Rechnungshofes, Viorel Stefan. Ein großes Problem für den Klimaschutz sei, dass das Verursacherprinzip in der Landwirtschaft keine Anwendung finde, da die Agrarbetriebe weder am Emissionshandel teilnehmen noch andere Abgaben auf ihre Emissionen entrichten müssten.

Der ERH empfiehlt den Politikern deswegen zu prüfen, in welchem Umfang das Verursacherprinzip auch in der Landwirtschaft eingeführt werden könne. Dies sei nicht trivial, betonte Stefan, weil die Margen gerade in der Viehzucht gering seinen und damit die Gefahr groß sei, dass Fleisch dann nicht mehr in der EU produziert, sondern aus Drittländern eingeführt werde.

Die EU-Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, sich nationale Ziele für die Senkung der Agraremissionen zu setzen. Ihre Energie- und Klimapläne müssten daraufhin überprüft und mit der Einführung von Anreizen zur Senkung der Emissionen versehen werden. Schließlich soll ein Kontrollmechanismus eingeführt werden, um festzustellen, welche Auswirkungen die weitere Trockenlegung von Feuchtgebieten hat. Für die Wiederherstellung solcher Flächen sollte die EU Direktzahlungen leisten wie für normale Ackerflächen.


Montag, 21.06.2021, 16:46 Uhr
Tom Weingärtner

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