Die Energiesteuerrichtlinie der EU soll grundsätzlich überarbeitet werden.
Das kündigt die EU-Kommission in ihrem Arbeitsprogramm an, das sie am 31. März verabschiedet hat. Energieprodukte sollen in Zukunft nach dem Energiegehalt und den Kohlendioxidemissionen besteuert werden, die sie verursachen. Die Richtlinie, die das letzte Mal 2003 geändert wurde, sieht Mindeststeuersätze für Mineralöl, Strom, Gas und Kohle vor.
Noch in diesem Jahr will die Kommi
Donnerstag, 1.04.2010, 09:44 Uhr
Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH